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Regelwerk, EU 2023, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2023/580 der Kommission vom 14. März 2023 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 des Rates über bestimmte spezifische Beschränkungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zu Irak

(ABl. L 76 vom 15.03.2023 S. 3)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 des Rates vom 7. Juli 2003 über bestimmte spezifische Beschränkungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zu Irak und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2465/96 1, insbesondere auf Artikel 11 Buchstabe b,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) In Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 sind die natürlichen und juristischen Personen, Einrichtungen und Organisationen aufgeführt, die mit dem Regime des ehemaligen Präsidenten Saddam Hussein in Verbindung standen und deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind und die dem Verbot der Zurverfügungstellung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen unterliegen.

(2) Am 9. März 2023 hat der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen beschlossen, zwei natürliche Personen aus der Liste der Personen und Organisationen, deren Vermögen einzufrieren ist, zu streichen.

(3) Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 14. März 2023

1) ABl. L 169 vom 08.07.2003 S. 6.

.

Anhang

In Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 werden folgende Einträge gestrichen:

"30. NAME: Ayad Futayyih Khalifa Al-Rawi

GEBURTSDATUM/-ORT: ca. 1942, Rawah

STAATSANGEHÖRIGKEIT: Irak

GRUNDLAGE UNSC-RESOLUTION 1483:

Stabschef der Al-Quds-Miliz (2001-2003);

ehemaliger Gouverneur von Bagdad und Tamin";

"43. NAME: Humam Abd-al-Khaliq Abd-al-Ghafur

ALIAS: Humam 'Abd al-Khaliq 'Abd al-Rahman;

Humam 'Abd-al-Khaliq Rashid

GEBURTSDATUM/-ORT: 1945, Ar-Ramadi

STAATSANGEHÖRIGKEIT: Irak

GRUNDLAGE UNSC-RESOLUTION 1483:

Minister für Bildung und Forschung (1992-1997; 2001-2003);

Minister für Kultur (1997-2001);

Leiter und stellvertretender Leiter der irakischen Atomenergieorganisation (1980er Jahre);

PASS: 0018061/104, ausgestellt: 12. September 1993".


ENDE

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(Stand: 15.03.2023)

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