Regelwerk, EU 2023

VO (EU) 2023/511
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Artikel 1 Bestimmung des Risikopositionswerts der Derivatpositionen eines OGa in Fällen, in denen die zugrunde liegenden Risikopositionen nicht bekannt sind, für die Zwecke von Artikel 132a Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

Artikel 2 Berechnung der Risikopositionswerte für das Gegenparteiausfallrisiko bei einem Netting-Satz aus Derivatpositionen eines OGA

Artikel 3