VO (EU) 2023/511
- Inhalt =>
Artikel 1 Bestimmung des Risikopositionswerts der Derivatpositionen eines OGa in Fällen, in denen die zugrunde liegenden Risikopositionen nicht bekannt sind, für die Zwecke von Artikel 132a Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Artikel 2 Berechnung der Risikopositionswerte für das Gegenparteiausfallrisiko bei einem Netting-Satz aus Derivatpositionen eines OGA