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Regelwerk, EU 2023, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2023/388 des Rates vom 20. Februar 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/266 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die illegale Anerkennung, Besetzung oder Annexion bestimmter nicht von der Regierung kontrollierter ukrainischer Gebiete durch die Russische Föderation

(ABl. L 53 vom 21.02.2023 S. 37)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 23. Februar 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/266 1 angenommen.

(2) Am 6. Oktober 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/1908 2 als Reaktion auf die rechtswidrige Annexion der ukrainischen Regionen Cherson, Donezk, Luhansk und Saporischschja durch die Russische Föderation angenommen. Durch diesen Beschluss wurde der Titel des Beschlusses (GASP) 2022/266 geändert und der geografische Geltungsbereich der darin vorgesehenen Beschränkungen auf alle nicht von der Regierung kontrollierten ukrainischen Gebiete in den Regionen Cherson, Donezk, Luhansk und Saporischschja ausgeweitet.

(3) Die Union unterstützt nach wie vor uneingeschränkt die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen und ist weiter fest entschlossen, ihre Politik der Nichtanerkennung der illegalen Annexion Russlands uneingeschränkt umzusetzen. Die Union erkennt die rechtswidrige Annexion ukrainischer Gebiete durch die Russische Föderation nicht an und verurteilt sie weiterhin als Verstoß gegen das Völkerrecht. Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2022/266 und angesichts der anhaltenden rechtswidrigen Handlungen der Russischen Föderation gegen die Ukraine sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 24. Februar 2024 verlängert werden.

(4) Der Beschluss (GASP) 2022/266 sollte entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Artikel 10 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2022/266 erhält folgende Fassung:

"Dieser Beschluss gilt bis zum 24. Februar 2024."

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 20. Februar 2023.

1) Beschluss (GASP) 2022/266 des Rates vom 23. Februar 2022 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die illegale Anerkennung, Besetzung oder Annexion bestimmter nicht von der Regierung kontrollierter ukrainischer Gebiete durch die Russische Föderation (ABl. L 42 I vom 23.02.2022 S. 109).

2) Beschluss (GASP) 2022/1908 des Rates vom 6. Oktober 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/266 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Anordnung der Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete (ABl. L 259 I vom 06.10.2022 S. 118).


ENDE

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