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Regelwerk, EU 2023, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2023/380 des Rates vom 20. Februar 2023 zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma

(ABl. LI 51 vom 20.02.2023 S. 27)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 22. April 2013 den Beschluss 2013/184/GASP 1 angenommen.

(2) Am 25. Juli 2022 hat der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden "Hoher Vertreter") im Namen der Union eine Erklärung abgegeben, in der er die Hinrichtung von Demokratieaktivisten und Oppositionsführern in Myanmar/Birma aufs Schärfste verurteilt. Der Hohe Vertreter erklärte ferner, dass diese politisch motivierten Hinrichtungen ein weiterer Schritt auf dem Weg zum völligen Abbau der Rechtsstaatlichkeit sowie eine weitere eklatante Verletzung der Menschenrechte in Myanmar/Birma sind.

(3) Die Union ist zutiefst besorgt über die anhaltende Eskalation der Gewalt und die Entwicklung hin zu einem lang anhaltenden Konflikt mit regionalen Auswirkungen. Die Union verurteilt die anhaltenden schweren Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter, die sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt, die anhaltende Verfolgung der Zivilgesellschaft, von Menschenrechtsverteidigern und Journalisten sowie die Angriffe auf die Zivilbevölkerung, einschließlich der ethnischen und religiösen Minderheiten, durch die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw).

(4) Da keine raschen Fortschritte in Bezug auf die Lage in Myanmar/Birma erzielt wurden, hat die Union mehrfach ihre Bereitschaft erklärt, weitere restriktive Maßnahmen gegen diejenigen zu ergreifen, die für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit und für die schweren Menschenrechtsverletzungen in Myanmar/Birma verantwortlich sind.

(5) In Anbetracht der anhaltend ernsten Lage in Myanmar/Birma sollten neun Personen und sieben Organisationen in die im Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahme unterliegen, aufgenommen werden.

(6) Der Beschluss 2013/184/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 20. Februar 2023.

1) Beschluss 2013/184/GASP des Rates vom 22. April 2013 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma (ABl. L 111 vom 23.04.2013 S. 75).


.

Anhang

Der Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP wird wie folgt geändert:

1. Folgende Einträge werden in der Liste mit der Überschrift " A. Natürliche Personen gemäß Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 6 Absatz 1" hinzugefügt:

Name Angaben zur Identität Begründung Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste
"85. Aung Hlaing Oo Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma
Geburtsdatum: 11.6.1977
Geburtsort: Myanmar/Birma
Geschlecht: männlich
Reisepass-Nr.: 12/LaMaTa(Nine)025897
Aung Hlaing Oo ist Vorstandsvorsitzender des Unternehmens Myanmar Chemical and Machinery (MCM) Company Limited und anderer Tochtergesellschaften, seitdem er das Unternehmen 2001 gegründet hat.
Er nutzte seine geschäftliche und persönliche Stellung, um in seiner Funktion als Importeur und Vermittler von Waffen und von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) bei den an der eigenen Bevölkerung begangenen Gewalttaten zu unterstützen. Durch den Vorstandsvorsitz von MCM ist er als Hauptbezugsquelle für Waffen und kommerzielle Unterstützung für die Junta tätig, auch durch seine engen politischen/geschäftlichen Verbindungen zu verschiedenen Unternehmen in der Militärgüterbranche, unter anderem in den Jahren 2019 und 2020. Ferner gehörte er auch Delegationen für die Beschaffung von Waffen für das Militär von Myanmar/Birma an, unter anderem im Juni 2021. Das betreffende Material, darunter auch Hubschrauber und Ersatzteile für Luftfahrzeuge, wird für die Bombardierung von Zivilpersonen in mehreren Bundesstaaten und Regionen eingesetzt.

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(Stand: 21.02.2023)

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