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Regelwerk, EU 2023, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2023/339 des Rates vom 14. Februar 2023 zur Änderung des Beschlusses 2011/101/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Simbabwe

(ABl. L 47 vom 15.02.2023 S. 55)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 15. Februar 2011 den Beschluss 2011/101/GASP 1 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Simbabwe angenommen.

(2) Aufgrund einer Überprüfung des Beschlusses 2011/101/GASP sollten diese restriktiven Maßnahmen bis zum 20. Februar 2024 verlängert werden. Der Rat sollte die Maßnahmen unter Berücksichtigung der politischen und sicherheitspolitischen Entwicklungen in Simbabwe weiterhin fortlaufend überprüfen.

(3) Der Beschluss 2011/101/GASP sollte entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Artikel 10 Absatz 2 des Beschlusses 2011/101/GASP erhält folgende Fassung:

"(2) Dieser Beschluss gilt bis zum 20. Februar 2024."

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 14. Februar 2023.

1) Beschluss 2011/101/GASP des Rates vom 15. Februar 2011 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Simbabwe (ABl. L 42 vom 16.02.2011 S. 6).


ENDE

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(Stand: 15.02.2023)

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