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Regelwerk, EU 2022, Wirtschaft/Finanzwesen - EU Bund

Richtlinie (EU) 2022/2556 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU, 2013/36/EU, 2014/59/EU, 2014/65/EU, (EU) 2015/2366 und (EU) 2016/2341 hinsichtlich der digitalen operationalen Resilienz im Finanzsektor

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 333 vom 27.12.2022 S. 153)



Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 53 Absatz 1 und Artikel 114,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme der Europäischen Zentralbank 1,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 2,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Union muss den digitalen Risiken, die sich aus dem verstärkten Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) bei der Bereitstellung und Nutzung von Finanzdienstleistungen ergeben und sämtliche Finanzunternehmen betreffen, angemessen und umfassend begegnen und damit ihren Beitrag zur Realisierung des Potenzials des digitalen Finanzwesens leisten, indem Innovationen vorangetrieben werden und der Wettbewerb in einem sicheren digitalen Umfeld gefördert wird.

(2) Finanzunternehmen sind in ihrem Geschäftsalltag sehr stark auf die Nutzung digitaler Technologien angewiesen. Es ist daher von größter Bedeutung, die operationale Resilienz ihres digitalen Betriebs gegenüber IKT-Risiken sicherzustellen. Dies ist angesichts der Zunahme von bahnbrechenden Technologien am Markt - insbesondere Technologien, die die digitale Darstellung von Werten oder Rechten, die mittels Distributed-Ledger- oder ähnlicher Technologie (Kryptowerte) gespeichert werden, ermöglichen - sowie von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten dringender geworden.

(3) Auf Unionsebene enthalten derzeit die Richtlinien 2009/65/EG 4, 2009/138/EG 5, 2011/61/EU 6, 2013/36/EU 7, 2014/59/EU 8, 2014/65/EU 9, (EU) 2015/2366 10 und (EU) 2016/2341 11 des Europäischen Parlaments und des Rates die Bestimmungen zum Management von IKT-Risiken im Finanzsektor.
Diese Bestimmungen sind uneinheitlich und stellenweise lückenhaft. Das IKT-Risiko wird in einigen Fällen nur implizit als Teil des operationellen Risikos behandelt, während es in anderen Fällen überhaupt nicht behandelt wird. Diese Probleme werden durch die Annahme der Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates 12 behoben. Um die Kohärenz mit der genannten Verordnung zu gewährleisten, sollten die genannten Richtlinien daher geändert werden. Durch die vorliegende Richtlinie werden eine Reihe von Änderungen vorgenommen, die erforderlich sind, um für Rechtsklarheit und Kohärenz bei der durch die gemäß den genannten Richtlinien zugelassenen und beaufsichtigten Finanzunternehmen erfolgende Anwendung von unterschiedlichen Anforderungen an die digitale operationale Resilienz, die für die Ausführung ihrer unternehmerischer Tätigkeiten und für die Erbringung von Dienstleistungen erforderlich sind, zu sorgen, wodurch das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts gewährleistet wird. Es ist erforderlich, dafür zu sorgen, dass diese Anforderungen in Bezug auf die Marktentwicklungen angemessen sind, und zugleich die Verhältnismäßigkeit - insbesondere in Bezug auf die Größe von Finanzunternehmen und die besonderen für sie geltenden Regelungen - mit dem Ziel zu fördern, die Befolgungskosten zu senken.

(4) Im Bereich der Bankdienstleistungen enthält die Richtlinie 2013/36/EU derzeit nur allgemeine interne Governance-Vorschriften und Bestimmungen für operationelle Risiken, einschließlich Anforderungen an Notfallpläne und Geschäftsfortführungspläne, die implizit als Grundlage zum Angehen von IKT-Risiken dienen. Um IKT-Risiken explizit und klar anzugehen, sollten jedoch die Anforderungen an Notfallpläne und Geschäftsfortführungspläne im Einklang mit den Anforderungen der Verordnung (EU) 2022/2554

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