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Regelwerk, EU 2022, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2022/2525 des Rates vom 21. Dezember 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/44 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen

(ABl. L 328 vom 22.12.2022 S. 64)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/44 des Rates vom 18. Januar 2016 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 204/2011 1, insbesondere auf Artikel 21 Absatz 6,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 18. Januar 2016 hat der Rat die Verordnung (EU) 2016/44 angenommen.

(2) Nach der Bewertung des Gerichts in der Rechtssache T-627/20 2 sollte der Eintrag zu einer Organisation gestrichen werden.

(3) Anhang III der Verordnung (EU) 2016/44 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang III der Verordnung (EU) 2016/44 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel 21. Dezember 2022.

1) ABl. L 12 vom 19.01.2016 S. 1.

2) Urteil des Gerichtshofs vom 28. September 2022, Libyan African Investment Company (LAICO) gegen Rat der Europäischen Union, T-627/20.


.

Anhang

Der nachstehende Eintrag in Abschnitt B ("Organisationen") des Anhangs III ("Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikel 6 Absatz 2") der Verordnung (EU) 2016/44 wird gestrichen:

"1. Libyan Arab African Investment Company - LAAICO (auch bekannt als LAICO)".


ENDE

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(Stand: 29.12.2022)

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