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Regelwerk, EU 2022, Steuern/Abgaben - EU Bund

Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates vom 15. Dezember 2022 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union

(ABl. L 328 vom 22.12.2022 S. 1, ber. 2023 L 13 S. 9)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 115,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments 1,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 2,

gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) In den letzten Jahren hat die Union entscheidende Maßnahmen ergriffen, um stärker gegen aggressive Steuerplanung im Binnenmarkt vorzugehen. Mit den Richtlinien zur Bekämpfung von Steuervermeidung wurden Regeln gegen die Gewinnkürzung im Binnenmarkt und die Gewinnverlagerung aus dem Binnenmarkt festgelegt. Damit wurden die Empfehlungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im Zusammenhang mit der Initiative zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (base erosion and profit shifting, im Folgenden "BEPS") in Unionsrecht übertragen, um sicherzustellen, dass Gewinne multinationaler Unternehmen dort besteuert werden, wo die wirtschaftlichen Tätigkeiten, mit denen diese Gewinne erzielt werden, stattfinden und wo die Wertschöpfung erfolgt.

(2) Im ständigen Bestreben, den auf die Gewinnverlagerung in Steuerhoheitsgebiete ohne oder mit sehr niedriger Besteuerung abzielenden Steuerpraktiken multinationaler Unternehmen ein Ende zu setzen, hat die OECD eine Reihe internationaler Steuervorschriften weiterentwickelt, um zu gewährleisten, dass multinationale Unternehmen unabhängig davon, wo sie tätig sind, einen angemessenen Steuerbeitrag leisten. Mit dieser weitreichenden Reform, die die Einführung einer globalen Mindestbesteuerung vorsieht, soll der Wettbewerb um immer niedrigere Körperschaftsteuersätze nach unten hin begrenzt werden. Im Zuge der Reform zur Einführung einer globalen Mindeststeuer soll ein Großteil der Vorteile, die eine Gewinnverlagerung in Steuerhoheitsgebiete ohne oder mit sehr niedriger Besteuerung mit sich bringt, abgeschafft werden, wodurch gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen weltweit geschaffen und Steuerhoheitsgebiete in die Lage versetzt werden sollen, ihre Steuereinnahmen besser zu sichern.

(3) Seinen Niederschlag hat dieses politische Ziel in den "Steuerliche Herausforderungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Wirtschaft - Mustervorschriften zur weltweiten Bekämpfung von Gewinnverkürzung (zweite Säule)" (Tax Challenges Arising from the Digitalisation of the Economy - Global Anti-base Erosion Model Rules (Pillar Two)) (im Folgenden "OECD-Mustervorschriften") gefunden, die der inklusive Rahmen gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) von OECD und G20 am 14. Dezember 2021 gebilligt hat und zu deren Umsetzung sich die Mitgliedstaaten verpflichtet haben. In dem Bericht des Rates an den Europäischen Rat zu Steuerfragen, den der Rat am 7. Dezember 2021 gebilligt hat, bekräftigte er sein klares Bekenntnis zu der Reform zur Einführung einer globalen Mindeststeuer und sagte zu, die Reform durch Unionsrecht rasch umzusetzen. Es ist in diesem Zusammenhang äußerst wichtig, dass die Mitgliedstaaten ihrer Zusage zur Einführung einer globalen Mindestbesteuerung wirksam nachkommen.

(4) In einer Union mit eng verflochtenen Volkswirtschaften ist es von maßgeblicher Bedeutung, dass die Reform zur Einführung einer globalen Mindeststeuer auf eine hinreichend kohärente und koordinierte Weise umgesetzt wird. Angesichts des Umfangs, der Detailliertheit und der technischen Einzelheiten dieser neuen internationalen Steuervorschriften kann nur ein gemeinsamer Unionsrahmen eine Fragmentierung des Binnenmarkts bei deren Umsetzung verhindern. Zudem würde ein gemeinsamer Unionsrahmen, der mit den durch den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union garantierten Grundfreiheiten vereinbar ist, den Steuerpflichtigen Rechtssicherheit bei der Umsetzung dieser Vorschriften bieten.

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