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Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2521 der Kommission vom 20. Dezember 2022 zur Änderung der rumänischen Sprachfassung der Richtlinie 2003/96/EG des Rates zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 326 vom 21.12.2022 S. 57)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom 1, insbesondere auf Artikel 2 Absatz 5,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Infolge der Änderung der Richtlinie 2003/96/EG durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2018/552 der Kommission 2 enthält die rumänische Sprachfassung der Richtlinie 2003/96/EG Fehler in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe h, Artikel 16 Absatz 1 zweiter Gedankenstrich und Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe h hinsichtlich des Ausschlusses von zubereiteten Rostschutzmitteln, die Amine als wirksame Bestandteile enthalten, sowie von zusammengesetzten anorganischen Löse- und Verdünnungsmitteln für Lacke und ähnliche Erzeugnisse, die als Heiz- oder Kraftstoff verwendet werden und deren Bestandteile aus Biomasse gewonnen werden.
(2) Die rumänische Fassung der Richtlinie 2003/96/EG sollte daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen.
(3) Die im vorliegenden Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verbrauchsteuerausschusses
- hat folgenden Beschluss erlassen:
(Betrifft nicht die deutsche Fassung)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Brüssel, den 20. Dezember 2022
2) Durchführungsbeschluss (EU) 2018/552 der Kommission vom 6. April 2018 zur Aktualisierung der in der Richtlinie 2003/96/EG des Rates angeführten Bezugnahmen auf die Codes der Kombinierten Nomenklatur für bestimmte Erzeugnisse (ABl. L 91 vom 09.04.2018 S. 27).
ENDE |
(Stand: 05.01.2023)
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