Regelwerk, EU 2022

Beschl. (EU) 2022/2508
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Artikel 1

Artikel 2

Anhang

1. Schlussfolgerungen zu den Besten verfügbaren Techniken (BVT) in Bezug auf die Textilindustrie

Anwendungsbereich

Begriffsbestimmungen

Abkürzungen

Allgemeine Erwägungen

1.1. Allgemeine BVT-Schlussfolgerungen

1.1.1. Allgemeine Umweltleistung
BVT 1. Die BVT zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung besteht in der Einführung und Anwendung eines Umweltmanagementsystems (UMS), das alle folgenden Merkmale aufweist:

BVT 2. Die BVT zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung besteht in der Erstellung, der Pflege und der regelmäßigen Überprüfung (auch bei wesentlichen Änderungen) eines Inventars der Inputs und Outputs im Rahmen des Umweltmanagementsystems (siehe BVT 1), die alle folgenden Elemente beinhaltet:

BVT 3. Die BVT zur Verringerung der Häufigkeit des Auftretens von Betriebszuständen außerhalb des Normalbetriebs (OTNOC) und zur Verringerung der Emissionen unter OTNOC besteht in der Aufstellung und Umsetzung eines risikobasierten OTNOC-Managementplans im Rahmen des UMS (siehe BVT 1), der alle folgenden Elemente beinhaltet:

BVT 4. Die BVT zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung besteht in der Anwendung moderner Prozessüberwachungs- und -steuerungssysteme.

BVT 5. Die BVT zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung besteht in der Anwendung der beiden folgenden Techniken.

1.1.2. Überwachung

BVT 6. Die BVT besteht in der mindestens jährlichen Überwachung von Folgendem:

BVT 7. Die BVT für Abwasserströme, die gemäß der Liste der Inputs und Outputs identifiziert wurden (siehe BVT 2), besteht in der Überwachung der wichtigsten Parameter (z.B. kontinuierliche Überwachung des Abwasserstroms, des pH-Werts und der Temperatur) an wichtigen Stellen (z.B. am Einlass und/oder Auslass der Abwasservorbehandlung, am Einlass zur Abwasserendbehandlung und an der Stelle, an der die Emissionen die Anlage verlassen).

BVT 8. Die BVT besteht in der Überwachung von Emissionen in Gewässer mit mindestens der unten angegebenen Häufigkeit und unter Anwendung der EN-Normen. Wenn keine EN-Normen verfügbar sind, besteht die BVT in der Anwendung von ISO-Normen bzw. nationalen oder anderen internationalen Normen, die Daten von gleichwertiger wissenschaftlicher Qualität gewährleisten.

BVT 9. Die BVT besteht in der Überwachung gefasster Emissionen in die Luft mit mindestens der unten angegebenen Häufigkeit und nach EN-Normen. Wenn keine EN-Normen verfügbar sind, besteht die BVT in der Anwendung von ISO-Normen bzw. nationalen oder anderen internationalen Normen, die Daten von gleichwertiger wissenschaftlicher Qualität gewährleisten.

1.1.3. Wasserverbrauch und Abwasseranfall

BVT 10. Die BVT zur Verringerung des Wasserverbrauchs und Abwasseranfalls besteht in der Anwendung der Techniken a, b und c sowie einer geeigneten Kombination der Techniken d bis j.
Tabelle 1.1: Indikative Umweltleistungsniveaus für den spezifischen Wasserverbrauch

1.1.4. Energieeffizienz

BVT 11. Die BVT zur effizienten Energienutzung besteht in der Anwendung der Techniken a, b, c und d sowie einer geeigneten Kombination der folgenden Techniken e bis k.

BVT 12. Die BVT zur Steigerung der Energieeffizienz bei Verwendung von Druckluft besteht in der Anwendung einer Kombination der folgenden Techniken.

BVT 13. Die BVT zur Steigerung der Energieeffizienz der thermischen Behandlung besteht in der Anwendung aller folgenden Techniken.

Tabelle 1.2: Indikative Umweltleistungsniveaus für den spezifischen Energieverbrauch

1.1.5. Management, Verbrauch und Substitution von Chemikalien

BVT 14. Die BVT zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung besteht in der Ausarbeitung und Umsetzung eines Chemikalienmanagementsystems (CMS) im Rahmen des UMS (siehe BVT 1), das alle folgenden Elemente beinhaltet:

BVT 15. Die BVT zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung besteht in der Ausarbeitung und Umsetzung eines Chemikalieninventars im Rahmen des CMS (siehe BVT 14).

BVT 16. Die BVT zur Verringerung des Verbrauchs von Chemikalien besteht in der Anwendung aller folgenden Techniken.

BVT 17. Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung von Emissionen biologisch schwer abbaubarer Stoffe in Gewässer besteht in der Anwendung aller folgenden Techniken.

1.1.6. Emissionen in das Wasser

BVT 18. Die BVT zur Verringerung der Abwassermenge, zur Vermeidung oder Verringerung der in die Kläranlage eingeleiteten Schadstofffrachten und der Emissionen in Gewässer besteht in der Anwendung einer integrierten Strategie für Abwassermanagement und -behandlung, die eine geeignete Kombination der folgenden Techniken mit folgender Rangordnung umfasst:

BVT 19. Die BVT zur Verringerung der Emissionen in Gewässer besteht in der Vorbehandlung von (getrennt gesammelten) Abwasserströmen und Pasten (z.B. Bedrucken und Beschichten), die hohe Schadstofffrachten aufweisen, die durch biologische Behandlung nicht angemessen behandelt werden können.

BVT 20. Die BVT zur Verringerung der Emissionen in Gewässer besteht in der Anwendung einer geeigneten Kombination der folgenden Techniken.

Tabelle 1.3: BVT-assoziierte Emissionswerte für Direkteinleitungen

Tabelle 1.4: BVT-assoziierte Emissionswerte für indirekte Einleitungen

1.1.7. Emissionen in den Boden und das Grundwasser

BVT 21. Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung von Emissionen in den Boden und das Grundwasser und zur Verbesserung der Gesamtleistung der Handhabung und Lagerung von Prozesschemikalien besteht in der Anwendung aller folgenden Techniken.

1.1.8. Emissionen in die Luft

BVT 22. Die BVT zur Verringerung diffuser Emissionen in die Luft (z.B. VOC durch die Verwendung organischer Lösungsmittel) besteht in der Erfassung der diffusen Emissionen und der Zuführung der Abgase zu einer Behandlung.

BVT 23. Die BVT zur Erleichterung der Energierückgewinnung und der Verringerung der gefassten Emissionen in die Luft besteht in der Begrenzung der Anzahl der Emissionsquellen.

BVT 24. Die BVT zur Vermeidung von Emissionen organischer Verbindungen in die Luft durch chemische Reinigung und Reinigung mit organischen Lösungsmitteln besteht in der Absaugung der Luft aus diesen Prozessen, ihrer Behandlung durch Adsorption mit Aktivkohle (siehe Abschnitt 1.9.2) und ihrer vollständigen Rückführung.

BVT 25. Die BVT zur Verringerung von Emissionen organischer Verbindungen in die Luft durch die Vorbehandlung von gestricktem synthetischem Textil besteht darin, dieses vor dem Thermofixieren zu waschen.

BVT 26. Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung gefasster Emissionen organischer Verbindungen in die Luft durch Sengen, thermische Behandlung, Beschichtung und Laminierung besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.

Tabelle 1.5: BVT-assoziierte Emissionswerte für gefasste Emissionen von organischen Verbindungen und Formaldehyd in die Luft

BVT 27.Die BVT zur Verringerung gefasster Staubemissionen in die Luft durch Sengen und thermische Behandlungen, ausgenommen Thermofixieren, besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.

Tabelle 1.6: BVT-assoziierter Emissionswert für gefasste Staubemissionen in die Luft durch Sengen und thermische Behandlungen, ausgenommen Thermofixieren

BVT 28. Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung gefasster Ammoniakemissionen in die Luft durch Beschichtung, Bedrucken und Ausrüstung, einschließlich der mit diesen Prozessen verbundenen thermischen Behandlungen, besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.

Tabelle 1.7: BVT-assoziierter Emissionswert für gefasste Ammoniakemissionen in die Luft durch Beschichtung, Bedrucken und Ausrüstung, einschließlich mit diesen Prozessen verbundener thermischer Behandlungen

1.1.9. Abfall

BVT 29. Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung des Abfallaufkommens und zur Verringerung der zu entsorgenden Abfallmenge besteht in der Anwendung aller folgenden Techniken.

BVT 30. Die BVT zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung beim Umgang mit Abfällen, insbesondere zur Vermeidung oder Verringerung von Emissionen in die Umwelt, besteht in der Anwendung der folgenden Technik, bevor die Abfälle zur Entsorgung verbracht werden.

1.2. BVT-Schlussfolgerungen für die Vorbehandlung von Rohwollfasern durch Reinigen

BVT 31. Die BVT zur effizienten Ressourcennutzung sowie zur Verringerung des Wasserverbrauchs und Abwasseranfalls besteht in der Wollfett-Rückgewinnung und dem Recycling des Abwassers.
Tabelle 1.8: BVT-assoziierte Umweltleistungswerte für die Rückgewinnung von Wollfett aus der Vorbehandlung von Rohwollfasern durch Reinigen

BVT 32. Die BVT zur effizienten Energienutzung besteht in der Anwendung aller folgenden Techniken.

BVT 33. Die BVT zur effizienten Ressourcennutzung und zur Verringerung der zu entsorgenden Abfallmenge besteht in der biologischen Behandlung organischer Rückstände aus der Vorbehandlung von Rohwollfasern durch Reinigen (z.B. Schmutz, Schlamm aus der Abwasserbehandlung).

1.3. BVT-Schlussfolgerungen für das Spinnen von Fasern (außer Synthesefasern) und die Herstellung von Flächengebilden

BVT 34. Die BVT zur Verringerung der Emissionen in Gewässer durch die Verwendung von Schlichtemitteln besteht in der Anwendung aller folgenden Techniken.

BVT 35. Die BVT zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung des Spinnens und Strickens besteht in der Vermeidung der Verwendung von Mineralölen.

BVT 36. Die BVT zur effizienten Energienutzung besteht in der Anwendung der Technik a sowie einer oder beider der Techniken b und c.

1.4. BVT-Schlussfolgerungen für die Vorbehandlung von anderem Textil als Rohwollfasern

BVT 37. Die BVT zur effizienten Ressourcen- und Energienutzung sowie zur Verringerung des Wasserverbrauchs und Abwasseranfalls besteht in der Anwendung der folgenden beiden Techniken a und b in Kombination mit Technik c oder in Kombination mit Technik d.

BVT 38. Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung von Emissionen von chlorhaltigen Verbindungen und Komplexbildnern in Gewässer besteht in der Anwendung einer oder beider der folgenden Techniken.

BVT 39. Die BVT zur effizienten Ressourcennutzung und zur Verringerung der in die Abwasserbehandlung eingeleiteten Menge an Alkalien besteht in der Rückgewinnung der zum Merzerisieren verwendeten Natronauge.

Tabelle 1.9: BVT-assoziierter Umweltleistungswert für die Rückgewinnung von zum Merzerisieren verwendeter Lauge

1.5. BVT-Schlussfolgerungen für das Färben

BVT 40. Die BVT zur effizienten Ressourcennutzung und zur Verringerung der Emissionen in Gewässer durch Färben besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.

BVT 41. Die BVT zur effizienten Ressourcennutzung und zur Verringerung der Emissionen in Gewässer durch das Färben von Zellulosematerial besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.

BVT 42. Die BVT zur Verringerung der Emissionen in Gewässer durch das Färben von Wolle besteht in der Anwendung einer der folgenden Techniken in folgender Rangordnung.

BVT 43. Die BVT zur Verringerung der Emissionen in Gewässer durch das Färben von Polyester mit Dispersionsfarbstoffen besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.

1.6. BVT-Schlussfolgerungen für das Bedrucken

BVT 44. Die BVT zur Verringerung des Wasserverbrauchs und Abwasseranfalls besteht in der Optimierung der Reinigung des Druckgeschirrs.

BVT 45. Die BVT zur effizienten Ressourcennutzung besteht in der Anwendung einer Kombination der folgenden Techniken.

BVT 46. Die BVT zur Vermeidung von Ammoniakemissionen in die Luft und zur Vermeidung des Anfalls von harnstoffhaltigem Abwasser durch den Druck mit Reaktivfarbstoffen auf Zellulosematerialien besteht in der Anwendung einer der folgenden Techniken.

BVT 47. Die BVT zur Verringerung der Emissionen von organischen Verbindungen (z.B. Formaldehyd) und Ammoniak in die Luft durch den Druck mit Pigmenten besteht in der Anwendung von Druckchemikalien mit verbesserter Umweltleistung.

1.7. BVT-Schlussfolgerungen für die Ausrüstung

1.7.1. Pflegeleicht-Ausrüstung
BVT 48. Die BVT zur Verringerung der Formaldehydemissionen in die Luft durch die Pflegeleicht-Ausrüstung von Textil aus Zellulosefasern und/oder Mischungen von Zellulose- und Synthesefasern besteht in der Verwendung von Vernetzern ohne oder mit geringem Potenzial für die Freisetzung von Formaldehyd.

1.7.2. Weichmachen

BVT 49. Die BVT zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung des Weichmachens besteht in der Anwendung einer der folgenden Techniken.

1.7.3. Flammschutzausrüstung

BVT 50. Die BVT zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung der Flammschutzausrüstung, insbesondere zur Vermeidung oder Verringerung von Emissionen in die Umwelt und Abfällen, besteht in der Anwendung einer oder beider der folgenden Techniken, wobei Technik a Vorrang hat.

1.7.4. Öl-, Wasser- und Schmutzabweisungsausrüstung

BVT 51. Die BVT zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung, insbesondere zur Vermeidung oder Verringerung von Emissionen in die Umwelt und Abfällen, von Öl-, Wasser- und Schmutzabweisungsausrüstung besteht in der Verwendung von öl-, wasser- und schmutzabweisenden Hilfsmitteln mit verbesserter Umweltleistung.

1.7.5. Schrumpffrei-Ausrüstung von Wolle

BVT 52. Die BVT zur Verringerung von Emissionen in Gewässer durch die Schrumpffrei-Ausrüstung von Wolle besteht in der Verwendung von chlorfreien Filzfrei-Chemikalien.

1.7.6. Mottenschutzausrüstung

BVT 53. Die BVT zur Verringerung des Verbrauchs von Mottenschutzmitteln besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.

1.8. BVT-Schlussfolgerungen für die Laminierung

BVT 54. Die BVT zur Verringerung von Emissionen organischer Verbindungen in die Luft durch Laminierung besteht in der Verwendung von Hotmelt-Laminierung anstelle von Flammlaminierung.

1.9. Beschreibung der Techniken

1.9.1. Technik zur Auswahl von Prozesschemikalien, Vermeidung oder Verringerung von Emissionen in die Luft

1.9.2. Techniken zur Verringerung von Emissionen in die Luft

1.9.3. Techniken zur Verringerung von Emissionen in das Wasser

1.9.4. Techniken zur Verringerung des Verbrauchs von Wasser, Energie und Chemikalien