Regelwerk, EU 2022

Beschl. (EU) 2022/2427
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Artikel 1

Artikel 2

Anhang

1. Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) für einheitliche Abgasmanagement- und -behandlungssysteme in der Chemiebranche

Anwendungsbereich

Begriffsbestimmungen

Abkürzungen

Allgemeine Erwägungen

1.1. Allgemeine BVT-Schlussfolgerungen

1.1.1. Umweltmanagementsysteme

BVT 1. Die BVT zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung besteht in der Einführung und Anwendung eines Umweltmanagementsystems (UMS), das alle folgenden Merkmale aufweist:

BVT 2. Die BVT zur Förderung der Verringerung von Emissionen in die Luft besteht in der Erstellung, der Pflege und der regelmäßigen Überprüfung (auch bei wesentlichen Änderungen) einer Liste gefasster und diffuser Emissionen in die Luft im Rahmen des Umweltmanagementsystems (siehe BVT 1), die alle folgenden Elemente beinhaltet:

1.1.2. Betriebszustände außerhalb des Normalbetriebs (OTNOC)

BVT 3. Die BVT zur Verringerung der Häufigkeit des Auftretens von Betriebszuständen außerhalb des Normalbetriebs (OTNOC) und zur Verringerung der Emissionen in die Luft unter OTNOC besteht in der Aufstellung und Umsetzung eines risikobasierten OTNOC-Managementplans im Rahmen des Umweltmanagementsystems (siehe BVT 1), der alle folgenden Elemente beinhaltet:

1.1.3. Gefasste Emissionen in die Luft

BVT 4. Die BVT zur Verringerung gefasster Emissionen in die Luft besteht in der Anwendung einer integrierten Abgasmanagement- und -behandlungsstrategie, die nach Priorität geordnet prozessintegrierte Rückgewinnungs- und Minderungstechniken umfasst.

BVT 5. Die BVT zur Förderung der Rückgewinnung von Chemikalien und zur Verringerung gefasster Emissionen in die Luft sowie zur Erhöhung der Energieeffizienz besteht darin, Abgasströme mit ähnlichen Eigenschaften zu kombinieren, wodurch die Anzahl der Emissionsquellen minimiert wird.

BVT 6. Die BVT zur Verringerung gefasster Emissionen in die Luft besteht darin, sicherzustellen, dass die Abgasbehandlungssysteme in geeigneter Weise ausgelegt (z.B. unter Berücksichtigung der maximalen Durchflussrate und der Schadstoffkonzentrationen) und innerhalb des Auslegungsbereichs betrieben und (durch vorbeugende, korrektive, regelmäßige und ungeplante Instandsetzung) instand gehalten werden, damit eine optimale Verfügbarkeit, Wirksamkeit und Effizienz der Ausrüstungen gewährleistet ist.

BVT 7. Die BVT besteht in der kontinuierlichen Überwachung wichtiger Prozessparameter (z.B. Abgasdurchfluss und -temperatur) der Abgasströme, die zur Vorbehandlung und/oder Endbehandlung geleitet werden

BVT 8. Die BVT besteht in der Überwachung gefasster Emissionen in die Luft mit mindestens der unten angegebenen Häufigkeit und nach EN-Normen. Wenn keine EN-Normen verfügbar sind, besteht die BVT in der Anwendung von ISO-Normen bzw. nationalen oder anderen internationalen Normen, die Daten von gleichwertiger wissenschaftlicher Qualität gewährleisten.

BVT 9. Die BVT zur Erhöhung der Ressourceneffizienz und zur Verringerung des Massenstroms von organischen Verbindungen, der der finalen Abgasbehandlung zugeführt wird, besteht darin, organische Verbindungen aus Prozessabgasen zurückzugewinnen, indem eine oder eine Kombination aus den nachstehenden Techniken genutzt wird, und sie wiederzuverwenden.

BVT 10. Die BVT zur Erhöhung der Energieeffizienz und zur Verringerung des Massenstroms von organischen Verbindungen, der der finalen Abgasbehandlung zugeführt wird, besteht darin, Prozessabgase mit ausreichendem kalorischem Wert in eine Feuerungsanlage zu leiten, sofern technisch möglich, in Kombination mit Wärmerückgewinnung. BVT 9 hat Vorrang davor, Prozessabgase in eine Feuerungsanlage zu leiten.

BVT 11. Die BVT zur Verringerung gefasster Emissionen organischer Verbindungen in die Luft besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der nachstehenden Techniken.

Tabelle 1.1: BVT-assoziierte Emissionswerte für gefasste Emissionen organischer Verbindungen in die Luft

BVT 12. Die BVT zur Verringerung gefasster Emissionen von PCDD/F in die Luft aus der thermischen Behandlung von Abgasen, die Chlor und/oder Chlorverbindungen enthalten, besteht in der Anwendung der Techniken a und b und einer oder einer Kombination der nachstehenden Techniken c bis e.

Tabelle 1.2: BVT-assoziierte Emissionswerte für gefasste Emissionen von PCDD/F in die Luft aus der thermischen Behandlung von Abgasen, die Chlor und/oder Chlorverbindungen enthalten

BVT 13. Die BVT zur Erhöhung der Ressourceneffizienz und zur Verringerung des Massenstroms von Staub und partikelgebundenen Metallen, der der finalen Abgasbehandlung zugeführt wird, besteht darin, Chemikalien aus Prozessabgasen zurückzugewinnen, indem eine oder eine Kombination aus den nachstehenden Techniken genutzt wird, und sie wiederzuverwenden.

BVT 14. Die BVT zur Verringerung gefasster Emissionen von Staub und partikelgebundenen Metallen in die Luft besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der nachstehenden Techniken.

Tabelle 1.3: BVT-assoziierte Emissionswerte für gefasste Staub-, Blei- und Nickelemissionen in die Luft

BVT 15. Die BVT zur Erhöhung der Ressourceneffizienz und zur Verringerung des Massenstroms von anorganischen Verbindungen, der der finalen Abgasbehandlung zugeführt wird, besteht in der Rückgewinnung anorganischer Verbindungen aus Prozessabgasen durch Absorptionsverfahren und deren anschließender Wiederverwendung.

BVT 16. Die BVT zur Verringerung gefasster CO-, NOX- und SOX-Emissionen in die Luft aus der thermischen Behandlung besteht in der Anwendung der Technik c und einer oder einer Kombination der nachstehenden Techniken.

Tabelle 1.4: BVT-assoziierte Emissionswerte für gefasste NOX-Emissionen in die Luft und indikativer Emissionswert für gefasste CO-Emissionen in die Luft aus der thermischen Behandlung

BVT 17. Die BVT zur Verringerung gefasster Ammoniakemissionen in die Luft beim Einsatz von Verfahren der selektiven katalytischen Reduktion (SCR) bzw. der selektiven nichtkatalytischen Reduktion (SNCR) zur Senkung der NOX-Emissionen (Ammoniakschlupf) besteht in der Optimierung der Konzeption und/oder des Betriebs der SCR- bzw. der SNCR-Verfahren (z.B. optimiertes Verhältnis zwischen Reagens und NOX, homogene Reagensverteilung und optimale Tröpfchengröße des Reagens).

Tabelle 1.5: BVT-assoziierter Emissionswert für gefasste Ammoniakemissionen in die Luft beim Einsatz von SCR- oder SNCR-Verfahren (Ammoniakschlupf)

BVT 18. Die BVT zur Verringerung gefasster Emissionen anorganischer Verbindungen in die Luft (mit Ausnahme von gefassten Ammoniakemissionen in die Luft beim Einsatz von Verfahren der selektiven katalytischen Reduktion (SCR) bzw. der selektiven nichtkatalytischen Reduktion (SNCR) zur Minderung von NOX-Emissionen, gefasster CO-, NOX- und SOX-Emissionen in die Luft aus der thermischen Behandlung und gefasster NOX-Emissionen in die Luft aus Prozessfeuerungen/-öfen) besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der nachstehenden Techniken.

Tabelle 1.6: BVT-assoziierte Emissionswerte für gefasste Emissionen anorganischer Verbindungen in die Luft

1.1.4. Diffuse VOC-Emissionen in die Luft

BVT 19. Die BVT zur Vermeidung oder, wo dies nicht machbar ist, zur Verringerung diffuser VOC-Emissionen in die Luft besteht in der Erstellung und Durchführung eines Managementsystems für diffuse VOC-Emissionen als Teil des Umweltmanagementsystems (siehe BVT 1), das alle folgenden Merkmale aufweist:

BVT 20. Die BVT besteht in der - mindestens einmal jährlich durchgeführten - getrennten Schätzung der durch Undichtigkeit verursachten und der nicht durch Undichtigkeit verursachten diffusen VOC-Emissionen durch Anwendung einer oder einer Kombination der nachstehenden Techniken sowie in der Bestimmung der Unsicherheit dieser Schätzung. In der Schätzung wird unterschieden zwischen VOC-Emissionen, die als CMR 1a oder 1B eingestuft sind, und VOC-Emissionen, die nicht als CMR 1a oder 1B eingestuft sind.

BVT 21. Die BVT besteht in der Überwachung der diffusen VOC-Emissionen aus der Verwendung von Lösungsmitteln, indem mindestens einmal jährlich eine Lösungsmittel-Massenbilanz der Lösungsmittel-Inputs und -Outputs der Anlage gemäß der Definition in Anhang VII Teil 7 der Richtlinie 2010/75/EU erstellt wird, sowie in der Minimierung der Unsicherheit der Daten der Lösungsmittel-Massenbilanz durch Anwendung aller folgenden Techniken.

BVT 22. Die BVT besteht in der Überwachung diffuser VOC-Emissionen in die Luft mit mindestens der unten angegebenen Häufigkeit und nach EN-Normen. Wenn keine EN-Normen verfügbar sind, besteht die BVT in der Anwendung von ISO-Normen bzw. nationalen oder anderen internationalen Normen, die Daten von gleichwertiger wissenschaftlicher Qualität gewährleisten.

BVT 23. Die BVT zur Vermeidung oder, wo dies nicht machbar ist, zur Verringerung diffuser VOC-Emissionen in die Luft besteht in der Anwendung der nachstehenden Techniken in der folgenden Reihenfolge.

Tabelle 1.7: BVT-assoziierter Emissionswert für diffuse VOC-Emissionen in die Luft aus der Verwendung von Lösungsmitteln oder der Wiederverwendung zurückgewonnener Lösungsmittel

1.2. Polymere und synthetische Kautschuke

1.2.1. BVT-Schlussfolgerungen für die Herstellung von Polyolefinen

BVT 24. Die BVT besteht in der Überwachung der TVOC-Konzentration in Polyolefin-Produkten, die mindestens einmal jährlich für jede während desselben Jahres hergestellte Polyolefin-Qualität entsprechend EN-Normen durchgeführt wird. Wenn keine EN-Normen verfügbar sind, besteht die BVT in der Anwendung von ISO-Normen bzw. nationalen oder anderen internationalen Normen, die Daten von gleichwertiger wissenschaftlicher Qualität gewährleisten.

BVT 25. Die BVT zur Erhöhung der Ressourceneffizienz und zur Verringerung der Emissionen anorganischer Verbindungen in die Luft besteht in der Anwendung aller nachstehenden Techniken, soweit anwendbar.

Tabelle 1.8: BVT-assoziierte Emissionswerte für VOC-Gesamtemissionen aus der Herstellung von Polyolefinen, ausgedrückt als spezifische Emissionsfrachten

1.2.2. BVT-Schlussfolgerungen für die Herstellung von Polyvinylchlorid (PVC)

BVT 26. Die BVT besteht in der Überwachung gefasster Emissionen in die Luft mit mindestens der unten angegebenen Häufigkeit und nach EN-Normen. Wenn keine EN-Normen verfügbar sind, besteht die BVT in der Anwendung von ISO-Normen bzw. nationalen oder anderen internationalen Normen, die Daten von gleichwertiger wissenschaftlicher Qualität gewährleisten.

BVT 27. Die BVT besteht in der Überwachung der restlichen Vinylchloridmonomer-Konzentration im PVC-Slurry/-Latex, die mindestens einmal jährlich für jede PVC-Qualität, die während desselben Jahres hergestellt wird, gemäß EN-Normen durchgeführt wird.

BVT 28. Die BVT zur Erhöhung der Ressourceneffizienz und Verringerung des Massenstroms von organischen Verbindungen, der der finalen Abgasbehandlung zugeführt wird, besteht in der Rückgewinnung des Vinylchloridmonomers aus den Prozessabgasen durch Anwendung einer oder einer Kombination der nachstehenden Techniken und in der Wiederverwendung des zurückgewonnenen Monomers.

BVT 29. Die BVT zur Verringerung gefasster Vinylchloridmonomer-Emissionen in die Luft besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der nachstehenden Techniken.

Tabelle 1.9: BVT-assoziierter Emissionswert für gefasste VCM-Emissionen in die Luft aus der VCM-Rückgewinnung

BVT 30. Die BVT zur Verringerung von Vinylchloridmonomer-Emissionen in die Luft besteht in der Anwendung aller nachstehenden Techniken.

Tabelle 1.10: BVT-assoziierte Emissionswerte für VCM-Gesamtemissionen in die Luft aus der Herstellung von PVC, ausgedrückt als spezifische Emissionsfrachten

Tabelle 1.11: BVT-assoziierte Emissionswerte für die VCM-Konzentration im PVC-Slurry/-Latex

1.2.3. BVT-Schlussfolgerungen für die Herstellung von synthetischen Kautschuken

BVT 31. Die BVT besteht in der Überwachung der TVOC-Konzentration in synthetischen Kautschuken, die mindestens einmal jährlich für jede während desselben Jahres hergestellte Qualität synthetischen Kautschuks entsprechend EN-Normen durchgeführt wird. Wenn keine EN-Normen verfügbar sind, besteht die BVT in der Anwendung von ISO-Normen bzw. nationalen oder anderen internationalen Normen, die Daten von gleichwertiger wissenschaftlicher Qualität gewährleisten.

BVT 32. Die BVT zur Verringerung von Emissionen organischer Verbindungen in die Luft besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der nachstehenden Techniken.

Tabelle 1.12: BVT-assoziierter Emissionswert für die VOC-Gesamtemissionen aus der Herstellung von synthetischem Kautschuk, ausgedrückt als spezifische Emissionsfracht

1.2.4. BVT-Schlussfolgerungen für die Herstellung von Viskose unter Verwendung von CS2

BVT 33. Die BVT besteht in der Überwachung gefasster Emissionen in die Luft mit mindestens der unten angegebenen Häufigkeit und nach EN-Normen. Wenn keine EN-Normen verfügbar sind, besteht die BVT in der Anwendung von ISO-Normen bzw. nationalen oder anderen internationalen Normen, die Daten von gleichwertiger wissenschaftlicher Qualität gewährleisten.

BVT 34. Die BVT zur Erhöhung der Ressourceneffizienz und zur Verringerung des Massenstroms von CS2 und H2S, der der finalen Abgasbehandlung zugeführt wird, besteht in der Rückgewinnung des CS2 durch Anwendung der Technik a und/oder Technik b oder einer Kombination der Technik c mit den nachstehenden Techniken a und/oder b und der Wiederverwendung des CS2 oder alternativ in der Anwendung der nachstehenden Technik d.

BVT 35. Die BVT zur Verminderung gefasster Emissionen von CS2 und H2S in die Luft besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der nachstehenden Techniken.

Tabelle 1.13: BVT-assoziierte Emissionswerte für gefasste CS2- und H2S-Emissionen in die Luft aus der Herstellung von Viskose unter Verwendung von CS2 Tabelle 1.14: BVT-assoziierte Emissionswerte für H2S und CS2-Emissionen in die Luft aus der Herstellung von Stapelfasern und Kunstdärmen, ausgedrückt als spezifische Emissionsfrachten

Tabelle 1.14: BVT-assoziierte Emissionswerte für H2S und CS2-Emissionen in die Luft aus der Herstellung von Stapelfasern und Kunstdärmen, ausgedrückt als spezifische Emissionsfrachten

1.3. Prozessfeuerungen/-öfen

BVT 36. Die BVT zur Vermeidung oder, wo dies nicht machbar ist, zur Verringerung von gefassten CO-, Staub-, NOX- und SOX-Emissionen in die Luft besteht in der Anwendung der Technik c und einer oder einer Kombination der nachstehenden Techniken.
Tabelle 1.15: BVT-assoziierter Emissionswert für gefasste NOX-Emissionen in die Luft und indikativer Emissionswert für gefasste CO-Emissionen in die Luft aus Prozessfeuerungen/-öfen

1.4. Beschreibung der Techniken

1.4.1. Techniken zur Verringerung gefasster Emissionen in die Luft

1.4.2. Techniken zur Überwachung diffuser Emissionen in die Luft

1.4.3.