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Beschluss (GASP) 2022/2412 des Rates vom 8. Dezember 2022 zur Änderung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo
(ABl. L 317 vom 09.12.2022 S. 122)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat 20. Dezember 2010 den Beschluss 2010/788/GASP 1 angenommen.
(2) Am 12. Dezember 2016 hat der Rat als Reaktion auf die Behinderung des Wahlprozesses und die damit verbundenen Menschenrechtsverletzungen in der Demokratischen Republik Kongo den Beschluss (GASP) 2016/2231 2 angenommen. Mit dem Beschluss (GASP) 2016/2231 wurde der Beschluss 2010/788/GASP geändert, und in Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses 2010/788/GASP wurden weitere restriktive Maßnahmen eingefügt.
(3) Nach einer Überprüfung der restriktiven Maßnahmen gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses 2010/788/GASP und in Anbetracht der anhaltenden Menschenrechtsverletzungen, Instabilität und Unsicherheit in der Demokratischen Republik Kongo sollten diese Maßnahmen bis zum 12. Dezember 2023 verlängert werden.
(4) Zudem sollten die Begründungen für bestimmte in Anhang II des Beschlusses 2010/788/GASP aufgeführte Personen geändert werden.
(5) Der Beschluss 2010/788/GASP sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Beschluss 2010/788/GASP wird wie folgt geändert:
1. Artikel 9 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
"(2) Die in Artikel 3 Absatz 2 genannten Maßnahmen gelten bis zum 12. Dezember 2023. Sie werden gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass ihre Ziele nicht erreicht wurden."
2. Anhang II erhält die Fassung des Anhangs dieses Beschlusses.
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 8. Dezember 2022.
2) Beschluss (GASP) 2016/2231 des Rates vom 12. Dezember 2016 zur Änderung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo (ABl. L 336 I vom 12.12.2016 S. 7).
Anhang |
" Anhang II
Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikel 3 Absatz 2
A. Personen
Name(n) | Angaben zur Identität | Gründe für die Aufnahme in die Liste | Datum der Aufnahme in die Liste | |
1 | Ilunga KAMPETE | alias Gaston Hughes Ilunga Kampete; Hugues Raston Ilunga Kampete Geburtsdatum: 24.11.1964 Geburtsort: Lubumbashi, Demokratische Republik Kongo Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo Militärische ID-Nummer: 1-64-86-22311-29 Anschrift: 69, avenue Nyangwile, Kinsuka Mimosas, Kinshasa/Ngaliema, Demokratische Republik Kongo Geschlecht: männlich |
Als Befehlshaber der Republikanischen Garde (GR) bis April 2020 war Ilunga Kampete verantwortlich für die vor Ort eingesetzten Einheiten der GR, die an der unverhältnismäßigen Anwendung von Gewalt und gewaltsamen Repressionen im September 2016 in Kinshasa beteiligt waren. Er war auch für die Unterdrückung und Menschenrechtsverletzungen durch die Agenten der GR verantwortlich, wie etwa die gewaltsame Unterdrückung einer Kundgebung der Opposition in Lubumbashi im Dezember 2018. Seit Juli 2020 ist er als Generalleutnant der kongolesischen Streitkräfte (FARDC) und Befehlshaber des Militärstützpunkts Kitona in der Provinz Kongo Central weiterhin hochrangiger Soldat. Aufgrund seiner Funktion trägt er Verantwortung für die jüngsten Menschenrechtsverletzungen der FARDC. Ilunga Kampete war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen. |
12.12.2016 |
2 | Gabriel Amisi KUMBA | alias Gabriel Amisi Nkumba; 'Tango Fort'; 'Tango Four' Geburtsdatum: 28.5.1964 Geburtsort: Malela, Demokratische Republik Kongo Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo Militärische ID-Nummer: 1-64-87-77512-30 Anschrift: 22, avenue Mbenseke, Ma Campagne, Kinshasa/Ngaliema, Demokratische Republik Kongo |
(Stand: 13.12.2022)
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