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Regelwerk, EU 2022, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2022/2401 des Rates vom 8. Dezember 2022 zur Durchführung des Artikels 9 der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo

(ABl. L 317 vom 09.12.2022 S. 32)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 des Rates vom 18. Juli 2005 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo 1, insbesondere auf Artikel 9,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

n Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 18. Juli 2005 die Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 angenommen.

(2) Infolge einer Überprüfung der zusätzlichen Sanktionen nach Artikel 2b der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 sollten die Begründungen für bestimmte Personen, die in Anhang Ia der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 aufgeführt sind, geändert werden.

(3) Die Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang Ia der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 8. Dezember 2022.

1) ABl. L 193 vom 23.07.2005 S. 1.

.

Anhang

" Anhang Ia
Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen gemäß Artikel 2b

A. Personen

Name(n) Angaben zur Identität Gründe für die Aufnahme in die Liste Datum der Aufnahme in die Liste
1 Ilunga KAMPETE alias Gaston Hughes Ilunga Kampete; Hugues Raston Ilunga Kampete
Geburtsdatum: 24.11.1964
Geburtsort: Lubumbashi, Demokratische Republik Kongo
Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo
Militärische ID-Nummer: 1-64-86-22311-29
Anschrift: 69, avenue Nyangwile, Kinsuka Mimosas, Kinshasa/Ngaliema, Demokratische Republik Kongo
Geschlecht: männlich
Als Befehlshaber der Republikanischen Garde (GR) bis April 2020 war Ilunga Kampete verantwortlich für die vor Ort eingesetzten Einheiten der GR, die an der unverhältnismäßigen Anwendung von Gewalt und gewaltsamen Repressionen im September 2016 in Kinshasa beteiligt waren.
Er war auch für die Unterdrückung und Menschenrechtsverletzungen durch die Agenten der GR verantwortlich, wie etwa die gewaltsame Unterdrückung einer Kundgebung der Opposition in Lubumbashi im Dezember 2018.
Seit Juli 2020 ist er als Generalleutnant der kongolesischen Streitkräfte (FARDC) und Befehlshaber des Militärstützpunkts Kitona in der Provinz Kongo Central weiterhin hochrangiger Soldat. Aufgrund seiner Funktion trägt er Verantwortung für die jüngsten Menschenrechtsverletzungen der FARDC.
Ilunga Kampete war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen.
12.12.2016
2 Gabriel Amisi KUMBA alias Gabriel Amisi Nkumba; 'Tango Fort'; 'Tango Four'
Geburtsdatum: 28.5.1964
Geburtsort: Malela, Demokratische Republik Kongo
Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo
Militärische ID-Nummer: 1-64-87-77512-30
Anschrift: 22, avenue Mbenseke, Ma Campagne, Kinshasa/Ngaliema, Demokratische Republik Kongo
Geschlecht: männlich
Ehemaliger Befehlshaber der 1. Verteidigungszone der kongolesischen Streitkräfte (FARDC), dessen Truppen an der unverhältnismäßigen Anwendung von Gewalt und gewaltsamen Repressionen im September 2016 in Kinshasa beteiligt waren.
Gabriel Amisi Kumba war von Juli 2018 bis Juli 2020 stellvertretender Stabschef der FARDC mit Zuständigkeit für Operationen und nachrichtendienstliche Erkenntnisse.
Seitdem übt er das Amt des Generalinspekteurs der FARDC aus. Aufgrund seiner Führungsposition trägt er Verantwortung für die jüngsten Menschenrechtsverletzungen der FARDC.
Gabriel Amisi Kumba war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße in der Demokratischen Republik Kongo darstellen.
12.12.2016
3 Célestin KANYAMA alias Kanyama Tshisiku Celestin; Kanyama Celestin Cishiku Antoine; Kanyama Cishiku Bilolo Célestin; 'Esprit de mort'
Geburtsdatum: 4.10.1960
Geburtsort: Kananga, Demokratische Republik Kongo
Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo
Reisepass-Nr. (Demokratische Republik Kongo): OB0637580 (gültig vom 20.05.2014 bis zum 19.5.2019)

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