Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2022, Bau - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2357 der Kommission vom 1. Dezember 2022 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/451 hinsichtlich der harmonisierten Norm über Markierungsknöpfe

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 311 vom 02.12.2022 S. 165)



Ergänzende Informationen
NormenübersichtNormen zur VO (EU) 305/2011
Liste von Dateien über Brandverhaltensklassen/-schutzvermögen

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates 1, insbesondere auf Artikel 17 Absatz 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 müssen Hersteller die Methoden und Kriterien, die in den harmonisierten Normen enthalten sind, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, zur Bewertung der Leistungsbeständigkeit in Bezug auf die Wesentlichen Merkmale der unter diese Normen fallenden Bauprodukte heranziehen.

(2) Mit Schreiben M/111 vom 29. August 1996 stellte die Europäische Kommission beim Europäischen Komitee für Normung (CEN) und dem Europäischen Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) einen Antrag auf Ausarbeitung harmonisierter Normen zur Unterstützung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates 2 (im Folgenden "Mandat"). Das Mandat ermöglicht die Überarbeitung der auf seiner Grundlage ausgearbeiteten harmonisierten Normen.

(3) Um den technischen Entwicklungen sowie den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 Rechnung zu tragen, überarbeitete das CEN die bestehende harmonisierte Norm EN 1463-1:2009 über Markierungsknöpfe, deren Fundstelle in der Mitteilung der Kommission (2018/C 092/06) 3 veröffentlicht wurde. Dies führte zur Annahme der überarbeiteten harmonisierten Norm EN 1463-1:2021 über Markierungsknöpfe.

(4) Die überarbeitete harmonisierte Norm EN 1463-1:2021 enthält verbesserte Methoden zur Bewertung der Leistung der betreffenden Bauprodukte. Darüber hinaus musste der Wortlaut einiger Bestimmungen verbessert werden, um ihre korrekte und einheitliche Auslegung in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Außerdem mussten Produkte, die nur vorübergehend installiert wurden, aus dem Anwendungsbereich der Norm gestrichen werden, da es sich bei diesen Produkten nicht um Bauprodukte für die Zwecke der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 handelt. Die überarbeitete Norm trägt somit wesentlich zur Straßenverkehrssicherheit und zur Beseitigung technischer Handelshemmnisse bei.

(5) Die Kommission hat geprüft, ob die vom CEN überarbeitete harmonisierte Norm dem einschlägigen Mandat und der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 entspricht.

(6) Die vom CEN überarbeitete harmonisierte Norm entspricht dem einschlägigen Mandat und der Verordnung (EU) Nr. 305/2011. Daher ist es angezeigt, die Fundstelle dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.

(7) In Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/451 der Kommission 4 sind die Fundstellen harmonisierter Normen zur Unterstützung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 aufgeführt. Die Fundstelle der harmonisierten Norm EN 1463-1:2021 sollte daher in diesen Anhang aufgenommen werden.

(8) Gemäß Artikel 17 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 muss für jede harmonisierte Norm, die eine andere ersetzt, eine Koexistenzperiode angegeben werden.

(9) Der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/451 sollte daher entsprechend geändert werden.

(10) Damit die Hersteller die überarbeitete harmonisierte Norm so schnell wie möglich verwenden können, sollte dieser Beschluss am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/451 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Brüssel, den 1. Dezember 2022

1) ABl. L 88 vom 04.04.2011 S. 5.

2) Richtlinie 89/106

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 12.12.2022)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion