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Regelwerk, EU 2022, Wirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2022/2320 des Rates vom 25. November 2022 zur Unterstützung der Union bei der Durchführung eines Projekts zur "Freisetzung von Innovationen im Bereich Grundlagentechnologien und internationale Sicherheit"

(ABl. L 307 vom 28.11.2022 S. 142)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) In der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union von 2016 wird betont, dass die Union ihren Beitrag zur kollektiven Sicherheit erhöhen wird.

(2) In der Strategie der Union von 2018 gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen (im Folgenden "SALW") und dazugehörige Munition mit dem Titel "Waffen sicherstellen, Bürgerinnen und Bürger schützen" wurde festgestellt, dass die Union die einschlägigen Instrumente einsetzen wird, um die Erforschung und Entwicklung zuverlässiger und kostenwirksamer Technologien zur Sicherung von SALW und dazugehöriger Munition und zur Verringerung des Umlenkungsrisikos zu unterstützen. Zudem hat der Rat in seinen Schlussfolgerungen über die Annahme dieser Strategie darauf hingewiesen, dass sich das Sicherheitsumfeld, einschließlich der terroristischen Bedrohung innerhalb der Union verändert hat und dass sich bei der Bauweise von SALW und der SALW-Technologie Entwicklungen vollziehen, die sich auf die Fähigkeit von Regierungen auswirken, der davon ausgehenden Bedrohung entgegenzuwirken.

(3) Gemäß der Mitteilung der Kommission von 2018 mit dem Titel "Künstliche Intelligenz für Europa" wird die gesamte Unterstützung für Künstliche Intelligenz (KI) bezogene Forschung unter Berücksichtigung des übergeordneten Ziels der Entwicklung von "verantwortungsvoller KI" erfolgen. Ferner heißt es darin, dass aufgrund der Tatsache, dass KI problemlos über Grenzen hinweg gehandelt werden kann, in diesem Bereich nur globale Lösungen von Dauer sein können, und dass Union den Einsatz von KI und von Technologien generell fördern wird, um dazu beizutragen, globale Herausforderungen zu bewältigen, das Pariser Übereinkommen umzusetzen und die Ziele der Vereinten Nationen (VN) für nachhaltige Entwicklung zu erreichen.

(4) Der VN-Generalsekretär wies im Bericht von 2021 mit dem Titel "Aktuelle Entwicklungen in Wissenschaft und Technologie und ihre potenziellen Auswirkungen auf die internationalen Sicherheits- und Abrüstungsbemühungen" (Current developments in science and technology and their potential impact on international security and disarmament efforts) auf die wachsenden Bedenken hin, dass die Entwicklungen in Wissenschaft und Technologie, die für Sicherheit und Abrüstung von Bedeutung sind, schneller voranschreiten als die damit verbundenen Risiken verstanden und mit Hilfe von normativen und ordnungspolitischen Rahmen angegangen werden können.

(5) Die Union möchte zur kollektiven Sicherheit und dem Potenzial neuer Technologien beitragen sowie deren Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf das multilaterale Abrüstungs- und Rüstungskontrollsystem, angehen.

(6) Die Union sollte die Durchführung eines Projekts "Freisetzung von Innovationen im Bereich Grundlagentechnologien und internationale Sicherheit" unterstützen

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

(1) Zur Umsetzung der "Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union" und unter Berücksichtigung der Strategie der Union gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen und dazugehörige Munition mit dem Titel "Waffen sicherstellen, Bürgerinnen und Bürger schützen" sowie unter Berücksichtigung der Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Künstliche Intelligenz für Europa" unterstützt die Union die Umsetzung eines Projektes "Freisetzung von Innovationen im Bereich Grundlagentechnologien und internationale Sicherheit".

(2) Mit den von der Union zu unterstützenden Projektmaßnahmen wird das spezifische Ziel verfolgt, die Arbeiten, die das Institut der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung (United Nations Institute for Disarmament Research - UNIDIR) im Rahmen seines "Sicherheits- und Technologieprogramms" (Security and Technology Programme - SECTEC) ausführt, um die Kenntnisse und das Verständnis neuer und neu entstehender Technologien, die für die internationale Sicherheit von Bedeutung sind, zu unterstützen.

(3) Die Projektmaßnahmen werden insbesondere Folgendes bezwecken:

  1. Überwachung, Ermittlung und Verbesserung des Verständnisses neuer und neu entstehender Technologien sowie neuartiger Anwendungen bereits etablierter Technologien, um Politikgestaltern und Entscheidungsträgern auf der Grundlage technisch und wissenschaftlich fundierter Erkenntnisse zugängliches Wissen über die zu prüfenden Technologiebereiche zur Verfügung zu stellen.
  2. Bemühung um ein besseres Verständnis dafür, wie neue Grundlagentechnologien im Sicherheitskontext eingesetzt werden könnten und welche Auswirkungen sie erzielen könnten. Die Arbeiten im Rahmen dieser Säule konzentrieren sich auch auf die zunehmende Konvergenz verschiedener Technologien und deren bereichsübergreifenden Anwendungen sowie insbesondere darauf, wie Fortschritte bei Grundlagentechnologien die Zukunft von Konflikten und Kampfgebieten prägen werden;

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