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Regelwerk, EU 2022, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2022/1944 des Rates vom 13. Oktober 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1544 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen

(ABl. L 268 vom 14.10.2022 S. 24)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 15. Oktober 2018 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2018/1544 1 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen angenommen.

(2) Der Beschluss (GASP) 2018/1544 gilt bis zum 16. Oktober 2022. Nach einer Überprüfung dieses Beschlusses sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 16. Oktober 2023 verlängert und ein Eintrag in der im Anhang des genannten Beschlusses enthaltenen Liste der in Artikel 2 und 3 genannten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen aktualisiert werden.

(3) Der Beschluss (GASP) 2018/1544 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Beschluss (GASP) 2018/1544 wird wie folgt geändert:

1. Artikel 8 erhält folgende Fassung:

" Artikel 8

Dieser Beschluss gilt bis zum 16. Oktober 2023. Dieser Beschluss wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden."

2. Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 13. Oktober 2022.

1) Beschluss (GASP) 2018/1544 des Rates vom 15. Oktober 2018 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen (ABl. L 259 vom 16.10.2018 S. 25).

.

Anhang

Eintrag Nr. 12 unter Abschnitt A "Natürliche Personen" der im Anhang des Beschlusses (GASP) 2018/1544 enthaltenen Liste der in Artikel 2 und 3 genannten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen erhält folgende Fassung:

Name Angaben zur Identität Gründe für die Benennung Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste
"12. Sergei Ivanovich MENYAILO Geschlecht: männlich; Geburtsdatum: 22. August 1960; Geburtsort: Alagir; Staatsangehörigkeit: russisch; Titel: Regierungsoberhaupt von Nordossetien-Alania. Sergei Menyailo ist das Regierungsoberhaupt von Nordossetien-Alania. Er war zwischen 2016 und April 2021 generalbevollmächtigter Vertreter des Präsidenten der Russischen Föderation im Föderationskreis Sibirien. In dieser Eigenschaft war er dafür verantwortlich, die Umsetzung der verfassungsmäßigen Befugnisse des Präsidenten, einschließlich der Umsetzung der Innen- und Außenpolitik des Staates, sicherzustellen. Sergei Menyailo war bis August 2021 Mitglied des Sicherheitsrats der Russischen Föderation.

Alexej Nawalny ist wegen seiner herausragenden Rolle in der politischen Opposition Ziel systematischer Schikanen und Repression durch staatliche Akteure und Akteure der Justiz in der Russischen Föderation.

Alexej Nawalnys Aktivitäten wurden während seiner Reise nach Sibirien im August 2020 von den Behörden der Russischen Föderation eng überwacht. Am 20. August 2020 ist er schwer erkrankt und wurde in ein Krankenhaus in Omsk, Russische Föderation, eingeliefert. Am 22. August 2020 wurde er in ein Krankenhaus in Berlin, Deutschland, verlegt. Ein Fachlabor in Deutschland hat anschließend eindeutige Beweise, die auch von Laboren in Frankreich und Schweden bestätigt wurden, gefunden, dass Alexej Nawalny mit einem toxischen Nervenkampfstoff der Nowitschok-Gruppe vergiftet wurde. Dieser toxische Nervenkampfstoff steht in der Russischen Föderation nur staatlichen Stellen zur Verfügung. Unter diesen Umständen kann davon ausgegangen werden, dass die Vergiftung von Alexej Nawalny nur mit der Zustimmung der Präsidialverwaltung möglich war.

Aufgrund seiner Führungsposition als ehemaliger Bevollmächtigter der Präsidialverwaltung im Föderationskreis Sibirien ist Sergei Menyailo daher dafür verantwortlich, dass den Personen, die die Vergiftung von Alexej Nawalny mit dem Nervenkampfstoff Nowitschok, die nach dem Chemiewaffenübereinkommen einen Einsatz von Chemiewaffen bedeutet, durchgeführt haben oder daran beteiligt waren, Unterstützung verschafft oder geleistet wurde.

15.10.2020"


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