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Regelwerk, EU 2022, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2022/1907 des Rates vom 6. Oktober 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

(ABl. LI 259 vom 06.10.2022 S. 98)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

gestützt auf den Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 17. März 2014 den Beschluss 2014/145/GASP 1 angenommen.

(2) Die Union unterstützt nach wie vor uneingeschränkt die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine.

(3) Am 21. September 2022 beschloss die Russische Föderation ungeachtet zahlreicher Appelle der internationalen Gemeinschaft an die Russische Föderation, seine militärische Aggression gegen die Ukraine unverzüglich einzustellen, ihre Aggression gegen die Ukraine weiter zu eskalieren, indem sie in den derzeit von der Russischen Föderation besetzten Teilen der Regionen Cherson, Donezk, Luhansk und Saporischschja die Organisation illegaler "Referenden" unterstützte. Die Russische Föderation hat auch ihre Aggression gegen die Ukraine weiter eskaliert, indem sie eine Mobilmachung in der Russischen Föderation ankündigte und erneut mit dem Einsatz von Massenvernichtungswaffen drohte.

(4) Am 28. September 2022 hat der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden "Hoher Vertreter") im Namen der Union eine Erklärung abgegeben, in der die illegalen Scheinreferenden, die in Teilen der ukrainischen Regionen Cherson, Donezk, Luhansk und Saporischschja, die derzeit von Russland besetzt oder teilweise besetzt sind, durchgeführt wurden, aufs Schärfste verurteilt werden. Der Hohe Vertreter hat zudem erklärt, dass die Union weder diese illegalen "Scheinreferenden" und ihre gefälschten Ergebnisse noch auf der Grundlage dieser Ergebnisse getroffene Beschlüsse anerkennt und sie auch niemals anerkennen wird, und er hat alle Mitglieder der Vereinten Nationen aufgefordert, es der Union gleichzutun. Mit der Organisation dieser illegalen Scheinreferenden wolle Russland die international anerkannten Grenzen der Ukraine gewaltsam ändern, was einen klaren und schwerwiegenden Verstoß gegen die Charta der Vereinten Nationen (im Folgenden "VN-Charta") darstellt. Der Hohe Vertreter hat zudem darauf verwiesen, dass alle Personen, die an der Organisation dieser illegalen Scheinreferenden beteiligt waren, und all diejenigen, die für andere Verstöße gegen das Völkerrecht in der Ukraine verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen werden, und dass in diesem Zusammenhang weitere restriktive Maßnahmen gegen Russland vorgelegt werden. Der Hohe Vertreter erinnerte daran, dass die Union nach wie vor rückhaltlos die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen unterstützt, und fordert von Russland, seine Truppen und Militärausrüstung unverzüglich, vollständig und bedingungslos aus dem gesamten Hoheitsgebiet der Ukraine abzuziehen. Der Hohe Vertreter hat zudem erklärt, dass die Union und ihre Mitgliedstaaten die diesbezüglichen Anstrengungen der Ukraine weiterhin so lange wie nötig unterstützen werden.

(5) Am 30. September 2022 haben die Mitglieder des Europäischen Rates eine Erklärung angenommen, in der sie die illegale Annexion der ukrainischen Regionen Cherson, Donezk, Luhansk und Saporischschja entschieden ablehnen und sie unmissverständlich verurteilen. Russland gefährdet die Sicherheit der Welt, indem es die regelbasierte internationale Ordnung vorsätzlich untergräbt und eklatant gegen die Grundrechte der Ukraine auf Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit - Grundprinzipien, die in der VN-Charta und im Völkerrecht verankert sind - verstößt. Die Mitglieder des Europäischen Rates haben erklärt, dass sie weder die illegalen "Referenden", die Russland als Vorwand für diese weitere Verletzung der Unabhängigkeit, Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Ukraine durchgeführt hat, noch ihre gefälschten und illegalen Ergebnisse anerkennen und sie auch niemals anerkennen werden. Sie haben erklärt, dass sie diese illegale Annexion niemals anerkennen werden, dass diese Beschlüsse null und nichtig sind und in keiner Weise Rechtswirkung entfalten können, und dass Cherson, Donezk, die Krim, Luhansk und Saporischschja zur Ukraine gehören. Sie haben alle Staaten und internationalen Organisationen aufgefordert, die illegale Annexion eindeutig abzulehnen, und haben daran erinnert, dass die Ukraine ihr legitimes Recht ausübt, sich gegen die russische Aggression zu verteidigen, um die vollständige Kontrolle über ihr Hoheitsgebiet wiederzuerlangen, und das Recht hat, besetzte Gebiete innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen zu befreien. Die Mitglieder des Europäischen Rates erklärten, dass sie die restriktiven Maßnahmen der Union gegen die illegalen Handlungen Russlands verschärfen und den Druck auf Russland, seinen Angriffskrieg zu beenden, weiter verstärken werden.

(6) Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass 30 Personen und sieben Organisationen, die für Handlungen verantwortlich sind, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, in die im Anhang

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(Stand: 07.10.2022)

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