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Regelwerk, EU 2022, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsbeschluss (GASP) 2022/1902 des Rates vom 6. Oktober 2022 zur Durchführung des Beschlusses 2014/932/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Jemen

(ABl. L 260 vom 06.10.2022 S. 6)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss 2014/932/GASP des Rates vom 18. Dezember 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Jemen 1, insbesondere auf Artikel 3,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 18. Dezember 2014 hat der Rat den Beschluss 2014/932/GASP angenommen.

(2) Am 26. September 2022 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der gemäß der Resolution 2140 (2014) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, zwei Personen in die Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen.

(3) Der Anhang des Beschlusses 2014/932/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Anhang des Beschlusses 2014/932/GASP wird gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 6. Oktober 2022.

1) ABl. L 365 vom 19.12.2014 S. 147.

.

Anhang

Die folgenden Einträge werden im Anhang des Beschlusses 2014/932/GASP (Liste der in Artikel 1 Absatz 1, Artikel 2a Absatz 1 und Artikel 2b Absätze 1 und 2 genannten Personen und Einrichtungen) unter der Unterüberschrift " Personen" hinzugefügt:

" 10. Mansur Al-Sa'adi

Originalschrift:

Benennung: Generalmajor, Huthi-Befehlshaber der jemenitischen Seestreitkräfte und Küstenwache Geburtsdatum: 1988 Geburtsort: Jemen gesicherter Aliasname: k. A. ungesicherter Aliasname: a) Mansoor Ahmed Al Saadi b) Mansur Ahmad al-Sa'adi c) Abu Sajjad Staatsangehörigkeit: Jemen Reisepassnummer: k. A. Nationale Kennziffer: k. A. Anschrift: Jemen Aufnahme in die Liste am: 26. September 2022 Weitere Angaben: Huthi-Stabschef der Seestreitkräfte, steht hinter tödlichen Angriffen gegen die internationale Schifffahrt im Roten Meer und spielt eine führende Rolle bei Marineoperationen der Huthi-Seestreitkräfte, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Jemens unmittelbar bedrohen. Personenbeschreibung: Augenfarbe: braun; Haar: braun. Weblink zur Besonderen Ausschreibung ("Special Notice") der INTERPOL und des Sicherheitsrats der VN: https://www.interpol.int/en/How-we-work/Notices/View-UN-Notices-Individual

Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

Der mit der Resolution 2140 (2014) eingesetzte Ausschuss des Sicherheitsrats stellt gemäß Abschnitt 5 Buchstabe g seiner Leitlinien eine Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme der in seiner Sanktionsliste aufgeführten Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen in die Liste zur Verfügung.

Datum der Bereitstellung der Zusammenfassung der Gründe auf der Website des Ausschusses: 26. September 2022

Mansur Al-Sa'adi wurde am 26. September 2022 gemäß den Nummern 11 und 15 der Resolution 2140 (2014) in die Liste aufgenommen, da er den Kriterien für die Aufnahme gemäß Nummer 17 der Resolution 2140 (2014) genügte, einschließlich der unter Nummer 19 der Resolution 2216 (2015) näher ausgeführten Kriterien.

Mansur Al-Sa'adi hat Handlungen begangen und unterstützt, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Jemens bedrohen, einschließlich Verstößen gegen das gezielte Waffenembargo.

Zusätzliche Angaben:

Al-Sa'adi ist wegen seiner Beteiligung an und Führung von Militäraktionen der Huthis benannt, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Jemens bedrohen, und erfüllt somit die Benennungskriterien gemäß Nummer 17 der Resolution 2140 (2014). Als Stabschef der Huthi-Seestreitkräfte hat Al-Sa'adi tödliche Angriffe gegen internationale Schiffe im Roten Meer in die Wege geleitet. Die Huthi-Seestreitkräfte haben wiederholt Seeminen gelegt, die, wie von internationalen Menschenrechtsorganisationen hervorgehoben, ein Risiko für Handelsschiffe, Fischereifahrzeuge und Schiffe mit humanitären Hilfslieferungen darstellen. Al-Sa'adi hat außerdem unter Verstoß gegen das gezielte Waffenembargo gemäß Nummer 14 der Resolution 2216 (2015) geholfen, Waffen zu Huthi-Kräften in Jemen zu schmuggeln.

Überprüfung der aktiven militärischen Rolle:

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(Stand: 27.10.2022)

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