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Regelwerk, EU 2022, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Verordnung (EU) 2022/1848 des Rates vom 4. Oktober 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion

(ABl. L 257 vom 05.10.2022 S. 1)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 215,

gestützt auf den Beschluss 2014/386/GASP des Rates vom 23. Juni 2014 über Beschränkungen für Waren mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion 1,

auf gemeinsamen Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 23. Juni 2014 den Beschluss 2014/386/GASP und die Verordnung (EU) Nr. 692/2014 2 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion angenommen.

(2) Da sich die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 genannten Adressen der Internetseiten mit Informationen über die zuständigen Behörden und die Anschrift und anderen Kontaktdaten für Notifikationen an die Kommission im Laufe der Zeit ändern können und um einheitliche Bedingungen für die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 zu gewährleisten, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, deren Anhang I zu ändern.

(3) Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 sollte ersetzt werden, da die darin enthaltenen Informationen aktualisiert werden sollten.

(4) Diese Änderungen fallen in den Geltungsbereich des Vertrags, und daher sind für ihre Umsetzung, insbesondere zur Gewährleistung ihrer einheitlichen Anwendung in allen Mitgliedstaaten, Rechtsvorschriften auf Ebene der Union erforderlich.

(5) Die Verordnung (EU) Nr. 692/2014 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die Verordnung (EU) Nr. 692/2014 wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 Buchstabe e wird das Wort "Anhang II" durch "Anhang I" ersetzt;

2. In Artikel 9 Absätze 1 und 3 wird das Wort "Anhang" durch "Anhang I" ersetzt;

3. in Artikel 9 wird folgender Absatz angefügt:

"(4) Der Kommission wird die Befugnis übertragen, Anhang I anhand der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen zu ändern."

4. Anhang I erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Luxemburg am 4. Oktober 2022.

1) ABl. L 183 vom 24.06.2014 S. 70.

2) Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates vom 23. Juni 2014 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion (ABl. L 183 vom 24.06.2014 S. 9).


.

Anhang

Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 erhält folgende Fassung:

" Anhang I
Internetseiten mit Informationen über die zuständigen Behörden und Anschrift für Notifikationen an die Europäische Kommission

BELGIEN

https://diplomatie.belgium.be/en/policy/policy-areas/peace-and-security/sanctions/belgian-authorities-in-charge-implementation-restrictive-measures-eu

BULGARIEN

https://www.mfa.bg/en/EU-sanctions

TSCHECHIEN

www.financnianalytickyurad.cz/mezinarodni-sankce.html

DÄNEMARK

http://um.dk/da/Udenrigspolitik/folkeretten/sanktioner/

DEUTSCHLAND

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Aussenwirtschaft/embargos-aussenwirtschaftsrecht.html

ESTLAND

https://vm.ee/sanktsioonid-ekspordi-ja-relvastuskontroll/rahvusvahelised-sanktsioonid

IRLAND

https://www.dfa.ie/our-role-policies/ireland-in-the-eu/eu-restrictive-measures/

GRIECHENLAND

http://www.mfa.gr/en/foreign-policy/global-issues/international-sanctions.html

SPANIEN

https://www.exteriores.gob.es/es/PoliticaExterior/Paginas/SancionesInternacionales.aspx

FRANKREICH

http://www.diplomatie.gouv.fr/fr/autorites-sanctions/

KROATIEN

https://mvep.gov.hr/vanjska-politika/medjunarodne-mjere-ogranicavanja/22955

ITALIEN

https://www.esteri.it/it/politica-estera-e-cooperazione-allo-sviluppo/

ZYPERN

https://mfa.gov.cy/themes/

LETTLAND

http://www.mfa.gov.lv/en/security/4539

LITAUEN

http://www.urm.lt/sanctions

LUXEMBURG

https://maee.gouvernement.lu/fr/directions-du-ministere/affaires-europeennes/organisations-economiques-int/mesures-restrictives.html

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