Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2022, Lebensmittel /Tier-/Pflanzenschutz - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2022/1389 der Kommission vom 2. August 2022 zur Änderung und Berichtigung des Anhangs IX der Durchführungsverordnung (EU) 2021/405 hinsichtlich der Listen der Drittländer oder Drittlandsgebiete, aus denen der Eingang bestimmter Fischereierzeugnisse in die Union zulässig ist

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 210 vom 11.08.2022 S. 1)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001, (EG) Nr. 396/2005, (EG) Nr. 1069/2009, (EG) Nr. 1107/2009, (EU) Nr. 1151/2012, (EU) Nr. 652/2014, (EU) 2016/429 und (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 1/2005 und (EG) Nr. 1099/2009 des Rates sowie der Richtlinien 98/58/EG, 1999/74/EG, 2007/43/EG, 2008/119/EG und 2008/120/EG des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 854/2004 und (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 89/608/EWG, 89/662/EWG, 90/425/EWG, 91/496/EWG, 96/23/EG, 96/93/EG und 97/78/EG des Rates und des Beschlusses 92/438/EWG des Rates (Verordnung über amtliche Kontrollen) 1, insbesondere auf Artikel 127 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Delegierte Verordnung (EU) 2019/625 der Kommission 2 enthält die Anforderungen an den Eingang von Sendungen mit bestimmten Tieren und Waren, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, aus Drittländern oder Drittlandsgebieten in die Union, um sicherzustellen, dass die Sendungen den geltenden Anforderungen bezüglich der Lebensmittelsicherheit gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/625 oder Anforderungen entsprechen, die als mindestens gleichwertig anerkannt sind. Der Eingang dieser Waren und Tiere in die Union unterliegt insbesondere der Anforderung, dass sie aus einem Drittland oder Drittlandsgebiet kommen müssen, das in einer Liste gemäß Artikel 126 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/625 aufgeführt ist.

(2) In der Durchführungsverordnung (EU) 2021/405 der Kommission 3 sind die Listen der Drittländer und Drittlandsgebiete festgelegt, aus denen gemäß Artikel 126 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/625 der Eingang bestimmter für den menschlichen Verzehr bestimmter Tiere und Waren in die Union zulässig ist. Anhang IX der genannten Durchführungsverordnung enthält die Liste der Drittländer oder Drittlandsgebiete, aus denen der Eingang von Sendungen mit bestimmten Fischereierzeugnissen, einschließlich Erzeugnissen aus Aquakultur, in die Union zulässig ist.

(3) Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/... 4 wurden die von Bangladesch, Brasilien, Kolumbien, Costa Rica, Ecuador, Honduras, Indonesien, Indien, Südkorea, Sri Lanka, Myanmar/Birma, Mexiko, Malaysia, Panama, Peru, den Philippinen, Saudi-Arabien, Thailand, Taiwan und Vietnam vorgelegten Rückstandsüberwachungspläne für alle Fischereierzeugnisse der Kategorie "Aquakultur" genehmigt und diese Drittländer in den Anhang des Beschlusses 2011/163/EU der Kommission 5 aufgenommen. Daher ist es angezeigt, Anhang IX der Durchführungsverordnung (EU) 2021/405 dahingehend zu ändern, dass dieser Genehmigung für alle Fischereierzeugnisse der Kategorie "Aquakultur" Rechnung getragen wird. Die betreffenden Drittländer wurden entsprechend unterrichtet.

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 12.08.2022)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion