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Regelwerk, EU 2022, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2022/1355 des Rates vom 4. August 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

(ABl. LI 204 vom 04.08.2022 S. 4)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 17. März 2014 den Beschluss 2014/145/GASP 1 angenommen.

(2) Die Union verurteilt weiterhin Handlungen und politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit der Ukraine untergraben.

(3) Der Rat vertritt die Ansicht, dass zwei Personen aufgrund ihrer Rolle bei der Untergrabung oder Bedrohung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine und aufgrund dessen, dass sie von russischen Entscheidungsträgern profitieren, die für die Annexion der Krim oder die Destabilisierung der Ostukraine verantwortlich sind, in die im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP enthaltene Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden sollten.

(4) Der Beschluss 2014/145/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Beschluss 2014/145/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 4. August 2022.

1) Beschluss 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 78 vom 17.03.2014 S. 16).

.

Anhang

Die folgenden Personen werden in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgenommen:

Personen


ENDE

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(Stand: 08.08.2022)

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