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Regelwerk, EU 2022, Wirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2022/1344 der Kommission vom 1. August 2022 zur Festlegung der technischen Spezifikationen der Datenanforderungen für das Thema "IKT-Nutzung und E-Commerce" für das Bezugsjahr 2023 gemäß der Verordnung (EU) 2019/2152 des Europäischen Parlaments und des Rates

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 202 vom 02.08.2022 S. 18)



Ergänzende Informationen
Liste zur Ergänzung / Festlegung der VO (EU) 2019/2152

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/2152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken 1, insbesondere auf Artikel 7 Absatz 1 und Artikel 17 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Um gemäß Anhang II der Verordnung (EU) 2019/2152 Daten zu dem in Anhang I der genannten Verordnung aufgeführten Thema "IKT-Nutzung und E-Commerce" auf der Grundlage vergleichbarer und harmonisierter Daten zu erstellen und die korrekte Umsetzung des Themas "IKT-Nutzung und E-Commerce" durch die Mitgliedstaaten zu gewährleisten, hat die Kommission die Variablen, die Maßeinheiten, die statistische Grundgesamtheit, die Klassifikationen und Aufschlüsselungen sowie die Datenübermittlungsfristen für diese Daten festzulegen.

(2) Gemäß Artikel 17 Absatz 4 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2019/2152 müssen die Mitgliedstaaten Qualitäts- und Metadatenberichte zu den nach jener Verordnung übermittelten Daten vorlegen. Daher müssen die Fristen für die Vorlage dieser Berichte festgelegt werden.

(3) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stimmen mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System überein

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Für das in Anhang I der Verordnung (EU) 2019/2152 genannte Thema "IKT-Nutzung und E-Commerce" übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission (Eurostat) die Daten für das Bezugsjahr 2023 gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung.

Artikel 2

(1) Der jährliche Metadatenbericht für das Bezugsjahr 2023 zum Thema "IKT-Nutzung und E-Commerce" wird der Kommission (Eurostat) bis zum 31. Mai 2023 übermittelt.

(2) Der jährliche Qualitätsbericht für das Bezugsjahr 2023 zum Thema "IKT-Nutzung und E-Commerce" wird der Kommission (Eurostat) bis zum 5. November 2023 übermittelt.

Artikel 3

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 1. August 2022

1) ABl. L 327 vom 17.12.2019 S. 1.

.

Technische Spezifikationen der Datenanforderungen für das Thema "IKT-Nutzung und E-Commerce" Anhang


Obligatorisch/fakultativ Anwendungsbereich (Filter) Variable
Obligatorische Variablen i) für alle Unternehmen: (1) Hauptwirtschaftszweig des Unternehmens im vorausgegangenen Kalenderjahr

(2) durchschnittliche Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger und Selbstständigen im vorausgegangenen Kalenderjahr

(3) Gesamtwert des Umsatzes im vorausgegangenen Kalenderjahr (in Geldbeträgen ohne MwSt)

(4) Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger und Selbstständigen oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger und Selbstständigen, die Internetzugang für Arbeitszwecke haben

ii) für Unternehmen mit Lohn- und Gehaltsempfängern und Selbstständigen, die Internetzugang für Arbeitszwecke haben: (5) Nutzung einer beliebigen Art eines festen Internetanschlusses

(6) Vorhandensein einer eigenen Website

(7) Vorhandensein einer mobilen App für Kunden (z.B. für ein Treueprogramm, E-Commerce, Kundenbetreuung)

(8) Nutzung sozialer Netze

(9) Nutzung von Unternehmens-Blogs oder -Mikroblogs

(10) Nutzung von Websites zur gemeinsamen Nutzung multimedialer Inhalte oder Apps

(11) Web-Verkäufe von Waren oder Dienstleistungen über die unternehmenseigenen Websites oder Apps (auch Extranets) im vorausgegangenen Kalenderjahr

(12) Web-Verkäufe von Waren oder Dienstleistungen über Websites oder Apps elektronischer Marktplätze, die von mehreren Unternehmen für den Waren- und Dienstleistungsverkehr gemeinsam genutzt werden, im vorausgegangenen Kalenderjahr

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(Stand: 04.08.2022)

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