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Durchführungsbeschluss (GASP) 2022/1315 des Rates vom 26. Juli 2022 zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2015/1333 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen
(ABl. L 198 vom 27.07.2022 S. 19)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,
gestützt auf den Beschluss (GASP) 2015/1333 des Rates vom 31. Juli 2015 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen und zur Aufhebung des Beschlusses 2011/137/GASP 1, insbesondere auf Artikel 12 Absatz 2,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 31. Juli 2015 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2015/1333 angenommen.
(2) Gemäß Artikel 17 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2015/1333 hat der Rat die in den Anhängen II und IV des Beschlusses enthaltenen Listen der benannten Personen und Organisationen überprüft.
(3) Der Rat ist zu dem Schluss gelangt, dass der Eintrag zu einer verstorbenen Person gestrichen und die restriktiven Maßnahmen gegen alle anderen Personen und Organisationen in den Listen in den Anhängen II und IV des Beschlusses (GASP) 2015/1333 aufrechterhalten werden sollten. Darüber hinaus sollten die Begründung und die Angaben zur Identität von zwei Personen aktualisiert werden.
(4) Der Beschluss (GASP) 2015/1333 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Die Anhänge II und IV des Beschlusses (GASP) 2015/1333 werden gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 26. Juli 2022.
Anhang |
Der Beschluss (GASP) 2015/1333 wird wie folgt geändert:
1. Anhang II (Liste der Personen und Organisationen nach Artikel 8 Absatz 2) Abschnitt A (Personen) wird wie folgt geändert:
a) Eintrag 17 (betreffend AL-WERFALLI, Mahmoud Mustafa Busayf) wird gestrichen.
b) Eintrag 19 (betreffend PRIGOZHIN, Yevgeniy Viktorovich) erhält folgende Fassung:
"19. | Yevgeniy Viktorovich PRIGOZHIN |
Geburtsdatum: 1. Juni 1961 Geburtsort: Leningrad, ehemalige UdSSR (jetzt Sankt Petersburg, Russische Föderation) Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich |
Yevgeniy Viktorovich Prigozhin ist ein russischer Geschäftsmann mit engen, auch finanziellen Verbindungen zur Wagner Group, einer in Russland ansässigen privaten militärischen Organisation ohne Rechtspersönlichkeit. Auf diese Weise ist Prigozhin an den Aktivitäten der Wagner Group in Libyen, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit des Landes gefährden, beteiligt und leistet dafür Unterstützung. Insbesondere war die Wagner Group mehrfach und wiederholt an Verstößen gegen das in der Resolution 1970 (2011) des VN-Sicherheitsrats festgelegte und in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2015/1333 umgesetzte Waffenembargo in Libyen beteiligt, wozu unter anderem Waffenlieferungen und die Entsendung von Söldnern nach Libyen zur Unterstützung der Libyschen Nationalen Armee gehörten. Die Wagner Group hat mehrfach an Militäroperationen gegen die von den VN gebilligte Regierung der nationalen Einheit teilgenommen und zur Destabilisierung Libyens und der Unterminierung des Friedensprozesses beigetragen. |
15.10.2020" |
2. Anhang IV (Liste der Personen und Organisationen nach Artikel 9 Absatz 2) Abschnitt A (Personen) wird wie folgt geändert:
a) Eintrag 22 (betreffend AL-WERFALLI, Mahmoud Mustafa Busayf) wird gestrichen.
b) Eintrag 17 (betreffend AL QADHAFI, Quren Salih) erhält folgende Fassung:
"17. | AL QADHAFI, Quren Salih Quren alias Akrin Akrin Saleh, Al Qadhafi Qurayn Salih Qurayn, Al Qadhafi Qu'ren Salih Qu'ren, Salah Egreen |
Geschlecht: männlich | Ehemaliger libyscher Botschafter in Tschad. Hat Tschad verlassen und hält sich nun in Sabha auf. Unmittelbar an der Anwerbung und Koordinierung von Söldnern für das Regime des verstorbenen Muammar Al-Gaddafi beteiligt. Eng mit dem ehemaligen Regime von Muammar Al-Gaddafi verbunden. |
(Stand: 29.07.2022)
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