VO (EU) 2022/1288
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Kapitel I
Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Allgemeine Grundsätze für die Darstellung von Informationen
Artikel 3 Indexkörbe als Referenzwert
Kapitel II
Transparenz bei nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Abschnitt 1
Finanzmarktteilnehmer
Artikel 4 Erklärung der Finanzmarktteilnehmer, dass sie die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen
Artikel 5 Abschnitt "Zusammenfassung"
Artikel 6 Beschreibung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Artikel 7 Beschreibung der Strategien zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Artikel 8 Abschnitt "Mitwirkungspolitik"
Artikel 9 Abschnitt "Bezugnahme auf international anerkannte Standards"
Artikel 10 Historischer Vergleich
Abschnitt 2
Finanzberater
Artikel 11 Erklärung von Finanzberatern, dass sie in ihrer Versicherungs- oder Anlageberatung die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen
Abschnitt 3
Erklärung von Finanzmarktteilnehmern, dass sie nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht berücksichtigen, und Erklärung von Finanzberatern, dass sie bei ihrer Anlage- oder Versicherungsberatung nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht berücksichtigen
Artikel 12 Erklärung von Finanzmarktteilnehmern, dass sie nachteilige Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht berücksichtigen
Artikel 13 Erklärung von Finanzberatern, dass sie in ihrer Anlage- oder Versicherungsberatung nachteilige Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht berücksichtigen
Kapitel III
Vorvertragliche Produktinformationen
Abschnitt 1
Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale
Artikel 15 Informationen über nachhaltige Investitionen im Abschnitt Vermögensallokation bei Finanzprodukten, mit denen ökologische Merkmale beworben werden
Artikel 16 Informationen über nachhaltige Investitionen im Abschnitt Vermögensallokation bei Finanzprodukten, mit denen soziale Merkmale beworben werden
Artikel 17 Berechnung des Umfangs der Investitionen, die in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten fließen
Abschnitt 2
Nachhaltige Investition als Ziel
Artikel 19 Informationen über nachhaltige Investitionen bei Finanzprodukten mit dem Ziel nachhaltiger Investitionen
Abschnitt 3
Finanzprodukte mit Anlageoptionen
Artikel 20 Finanzprodukte mit einer oder mehreren zugrunde liegenden Anlageoptionen, die zu einer Einstufung als Finanzprodukt mit beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmalen führen
Artikel 21 Finanzprodukte mit zugrunde liegenden Anlageoptionen, mit denen ausnahmslos nachhaltige Investitionen angestrebt werden
Artikel 22 Informationen über zugrunde liegende Anlageoptionen, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werden, die jedoch selbst keine Finanzprodukte darstellen
Kapitel IV
Offenlegung von Produktinformationen auf Internetseiten
Artikel 23 Offenlegung von nachhaltigkeitsbezogenen Informationen über Finanzprodukte in einem gesonderten Abschnitt der Internetseite
Abschnitt 1
Offenlegung von Produktinformationen für Finanzprodukte, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden, auf der Internetseite
Artikel 24 Abschnitte für die Offenlegung von Produktinformationen für Finanzprodukte, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden, auf der Internetseite
Artikel 25 Abschnitt "Zusammenfassung" bei Finanzprodukten, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden
Artikel 26 Abschnitt "Kein nachhaltiges Investitionsziel" bei Finanzprodukten, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden
Artikel 27 Abschnitt "Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts" bei Finanzprodukten, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden
Artikel 28 Abschnitt "Anlagestrategie" bei Finanzprodukten, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden
Artikel 29 Abschnitt "Aufteilung der Investitionen" bei Finanzprodukten, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden
Artikel 30 Abschnitt "Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale" bei Finanzprodukten, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden
Artikel 31 Abschnitt "Methoden für ökologische oder soziale Merkmale" bei Finanzprodukten, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden
Artikel 32 Abschnitt "Datenquellen und -verarbeitung" bei Finanzprodukten, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden
Artikel 33 Abschnitt "Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten" bei Finanzprodukten, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden
Artikel 34 Abschnitt "Sorgfaltspflicht" bei Finanzprodukten, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden
Artikel 35 Abschnitt "Mitwirkungspolitik" bei Finanzprodukten, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden
Artikel 36 Abschnitt "Bestimmter Referenzwert" bei Finanzprodukten, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden
Abschnitt 2
Offenlegung von Produktinformationen für Finanzprodukte, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werden, auf der Internetseite
Artikel 37 Offenlegung von Produktinformationen für Finanzprodukte, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werden, auf der Internetseite
Artikel 38 Abschnitt "Zusammenfassung" bei Finanzprodukten, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werden
Artikel 39 Abschnitt "Keine erhebliche Beeinträchtigung des nachhaltigen Investitionsziels" bei Finanzprodukten, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werden
Artikel 40 Abschnitt "Nachhaltiges Investitionsziel des Finanzprodukts" bei Finanzprodukten, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werden
Artikel 41 Abschnitt "Anlagestrategie" bei Finanzprodukten, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werden
Artikel 42 Abschnitt "Aufteilung der Investitionen" bei Finanzprodukten, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werden
Artikel 43 Abschnitt "Überwachung des nachhaltigen Investitionsziels" bei Finanzprodukten, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werden
Artikel 44 Abschnitt "Methoden" bei Finanzprodukten, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werden
Artikel 45 Abschnitt "Datenquellen und -verarbeitung" bei Finanzprodukten, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werden
Artikel 46 Abschnitt "Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten" bei Finanzprodukten, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werden
Artikel 47 Abschnitt "Sorgfaltspflicht" bei Finanzprodukten, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werden
Artikel 48 Abschnitt "Mitwirkungspolitik" bei Finanzprodukten, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werden
Artikel 49 Abschnitt "Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels" bei Finanzprodukten, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werden
Kapitel V
Produktinformationen in regelmäßigen Berichten
Abschnitt 1
Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale
Artikel 50 Anforderungen an die Darstellung und den Inhalt von regelmäßigen Berichten für Finanzprodukte, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden
Artikel 51 Erreichung der mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale
Artikel 52 Hauptinvestitionen für Finanzprodukte, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden
Artikel 53 Vermögensallokation bei Finanzprodukten, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden
Artikel 54 Anteil der Investitionen in verschiedenen Sektoren und Teilsektoren der Wirtschaft
Artikel 55 Informationen über Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten für Finanzprodukte, die ökologische Merkmale bewerben
Artikel 56 Informationen zu Finanzprodukten, mit denen soziale Merkmale beworben werden
Artikel 57 Nachhaltigkeitsleistung des Index, der als Referenzwert für ökologische oder soziale Merkmale bestimmt ist
Abschnitt 2
Nachhaltige Investition als Ziel
Artikel 58 Anforderungen an die Darstellung und den Inhalt von regelmäßigen Berichten für Finanzprodukte, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werden
Artikel 59 Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels des Finanzprodukts
Artikel 60 Hauptinvestitionen bei Finanzprodukten, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werden
Artikel 61 Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen bei Finanzprodukten, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werden
Artikel 62 Informationen über nachhaltige Investitionen in Finanzprodukte, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werden
Artikel 63 Nachhaltigkeitsleistung des Index, der als Referenzwert für das nachhaltige Investitionsziel bestimmt wurde
Abschnitt 3
Historische Vergleiche für regelmäßige Berichte
Artikel 64 Historische Vergleiche für regelmäßige Berichte
Abschnitt 4
Finanzprodukte mit Anlageoptionen
Artikel 65 Finanzprodukte mit einer oder mehreren zugrunde liegenden Anlageoptionen, die zu einer Einstufung als Finanzprodukt mit beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmalen führen
Artikel 66 Finanzprodukte mit zugrunde liegenden Anlageoptionen, mit denen ausnahmslos nachhaltige Investitionen angestrebt werden
Artikel 67 Informationen über zugrunde liegende Anlageoptionen, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werden, die jedoch selbst keine Finanzprodukte darstellen
Kapitel VI
Schlussbestimmungen
Artikel 68 Inkrafttreten und Anwendung
Anhang I Vorlage - Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen
Tabelle 1: Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf NachhaltigkeitsfaktorenTabelle 2: Zusätzliche Klimaindikatoren und andere umweltbezogene Indikatoren
Tabelle 3: Zusätzliche Indikatoren für die Bereiche Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Anhang II Vorlage - Vorvertragliche Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten
Anhang III Vorlage - Vorvertragliche Informationen zu den in Artikel 9 Absätze 1 bis 4a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten
Anhang IV Vorlage - Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten