Regelwerk, EU 2022

VO (EU) 2022/1288
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Kapitel I
Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze

Artikel 1 Begriffsbestimmungen

Artikel 2 Allgemeine Grundsätze für die Darstellung von Informationen

Artikel 3 Indexkörbe als Referenzwert

Kapitel II
Transparenz bei nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Abschnitt 1
Finanzmarktteilnehmer

Artikel 4 Erklärung der Finanzmarktteilnehmer, dass sie die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen

Artikel 5 Abschnitt "Zusammenfassung"

Artikel 6 Beschreibung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Artikel 7 Beschreibung der Strategien zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Artikel 8 Abschnitt "Mitwirkungspolitik"

Artikel 9 Abschnitt "Bezugnahme auf international anerkannte Standards"

Artikel 10 Historischer Vergleich

Abschnitt 2
Finanzberater

Artikel 11 Erklärung von Finanzberatern, dass sie in ihrer Versicherungs- oder Anlageberatung die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen

Abschnitt 3
Erklärung von Finanzmarktteilnehmern, dass sie nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht berücksichtigen, und Erklärung von Finanzberatern, dass sie bei ihrer Anlage- oder Versicherungsberatung nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht berücksichtigen

Artikel 12 Erklärung von Finanzmarktteilnehmern, dass sie nachteilige Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht berücksichtigen

Artikel 13 Erklärung von Finanzberatern, dass sie in ihrer Anlage- oder Versicherungsberatung nachteilige Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht berücksichtigen

Kapitel III
Vorvertragliche Produktinformationen

Abschnitt 1
Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale

Artikel 15 Informationen über nachhaltige Investitionen im Abschnitt Vermögensallokation bei Finanzprodukten, mit denen ökologische Merkmale beworben werden

Artikel 16 Informationen über nachhaltige Investitionen im Abschnitt Vermögensallokation bei Finanzprodukten, mit denen soziale Merkmale beworben werden

Artikel 17 Berechnung des Umfangs der Investitionen, die in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten fließen

Abschnitt 2
Nachhaltige Investition als Ziel

Artikel 19 Informationen über nachhaltige Investitionen bei Finanzprodukten mit dem Ziel nachhaltiger Investitionen

Abschnitt 3
Finanzprodukte mit Anlageoptionen

Artikel 20 Finanzprodukte mit einer oder mehreren zugrunde liegenden Anlageoptionen, die zu einer Einstufung als Finanzprodukt mit beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmalen führen

Artikel 21 Finanzprodukte mit zugrunde liegenden Anlageoptionen, mit denen ausnahmslos nachhaltige Investitionen angestrebt werden

Artikel 22 Informationen über zugrunde liegende Anlageoptionen, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werden, die jedoch selbst keine Finanzprodukte darstellen

Kapitel IV
Offenlegung von Produktinformationen auf Internetseiten

Artikel 23 Offenlegung von nachhaltigkeitsbezogenen Informationen über Finanzprodukte in einem gesonderten Abschnitt der Internetseite

Abschnitt 1
Offenlegung von Produktinformationen für Finanzprodukte, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden, auf der Internetseite

Artikel 24 Abschnitte für die Offenlegung von Produktinformationen für Finanzprodukte, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden, auf der Internetseite

Artikel 25 Abschnitt "Zusammenfassung" bei Finanzprodukten, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden

Artikel 26 Abschnitt "Kein nachhaltiges Investitionsziel" bei Finanzprodukten, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden

Artikel 27 Abschnitt "Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts" bei Finanzprodukten, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden

Artikel 28 Abschnitt "Anlagestrategie" bei Finanzprodukten, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden

Artikel 29 Abschnitt "Aufteilung der Investitionen" bei Finanzprodukten, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden

Artikel 30 Abschnitt "Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale" bei Finanzprodukten, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden

Artikel 31 Abschnitt "Methoden für ökologische oder soziale Merkmale" bei Finanzprodukten, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden

Artikel 32 Abschnitt "Datenquellen und -verarbeitung" bei Finanzprodukten, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden

Artikel 33 Abschnitt "Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten" bei Finanzprodukten, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden

Artikel 34 Abschnitt "Sorgfaltspflicht" bei Finanzprodukten, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden

Artikel 35 Abschnitt "Mitwirkungspolitik" bei Finanzprodukten, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden

Artikel 36 Abschnitt "Bestimmter Referenzwert" bei Finanzprodukten, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden

Abschnitt 2
Offenlegung von Produktinformationen für Finanzprodukte, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werden, auf der Internetseite

Artikel 37 Offenlegung von Produktinformationen für Finanzprodukte, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werden, auf der Internetseite

Artikel 38 Abschnitt "Zusammenfassung" bei Finanzprodukten, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werden

Artikel 39 Abschnitt "Keine erhebliche Beeinträchtigung des nachhaltigen Investitionsziels" bei Finanzprodukten, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werden

Artikel 40 Abschnitt "Nachhaltiges Investitionsziel des Finanzprodukts" bei Finanzprodukten, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werden

Artikel 41 Abschnitt "Anlagestrategie" bei Finanzprodukten, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werden

Artikel 42 Abschnitt "Aufteilung der Investitionen" bei Finanzprodukten, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werden

Artikel 43 Abschnitt "Überwachung des nachhaltigen Investitionsziels" bei Finanzprodukten, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werden

Artikel 44 Abschnitt "Methoden" bei Finanzprodukten, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werden

Artikel 45 Abschnitt "Datenquellen und -verarbeitung" bei Finanzprodukten, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werden

Artikel 46 Abschnitt "Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten" bei Finanzprodukten, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werden

Artikel 47 Abschnitt "Sorgfaltspflicht" bei Finanzprodukten, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werden

Artikel 48 Abschnitt "Mitwirkungspolitik" bei Finanzprodukten, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werden

Artikel 49 Abschnitt "Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels" bei Finanzprodukten, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werden

Kapitel V
Produktinformationen in regelmäßigen Berichten

Abschnitt 1
Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale

Artikel 50 Anforderungen an die Darstellung und den Inhalt von regelmäßigen Berichten für Finanzprodukte, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden

Artikel 51 Erreichung der mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale

Artikel 52 Hauptinvestitionen für Finanzprodukte, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden

Artikel 53 Vermögensallokation bei Finanzprodukten, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden

Artikel 54 Anteil der Investitionen in verschiedenen Sektoren und Teilsektoren der Wirtschaft

Artikel 55 Informationen über Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten für Finanzprodukte, die ökologische Merkmale bewerben

Artikel 56 Informationen zu Finanzprodukten, mit denen soziale Merkmale beworben werden

Artikel 57 Nachhaltigkeitsleistung des Index, der als Referenzwert für ökologische oder soziale Merkmale bestimmt ist

Abschnitt 2
Nachhaltige Investition als Ziel

Artikel 58 Anforderungen an die Darstellung und den Inhalt von regelmäßigen Berichten für Finanzprodukte, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werden

Artikel 59 Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels des Finanzprodukts

Artikel 60 Hauptinvestitionen bei Finanzprodukten, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werden

Artikel 61 Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen bei Finanzprodukten, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werden

Artikel 62 Informationen über nachhaltige Investitionen in Finanzprodukte, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werden

Artikel 63 Nachhaltigkeitsleistung des Index, der als Referenzwert für das nachhaltige Investitionsziel bestimmt wurde

Abschnitt 3
Historische Vergleiche für regelmäßige Berichte

Artikel 64 Historische Vergleiche für regelmäßige Berichte

Abschnitt 4
Finanzprodukte mit Anlageoptionen

Artikel 65 Finanzprodukte mit einer oder mehreren zugrunde liegenden Anlageoptionen, die zu einer Einstufung als Finanzprodukt mit beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmalen führen

Artikel 66 Finanzprodukte mit zugrunde liegenden Anlageoptionen, mit denen ausnahmslos nachhaltige Investitionen angestrebt werden

Artikel 67 Informationen über zugrunde liegende Anlageoptionen, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werden, die jedoch selbst keine Finanzprodukte darstellen

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 68 Inkrafttreten und Anwendung

Anhang I Vorlage - Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen

Tabelle 1: Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Tabelle 2: Zusätzliche Klimaindikatoren und andere umweltbezogene Indikatoren

Tabelle 3: Zusätzliche Indikatoren für die Bereiche Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Anhang II Vorlage - Vorvertragliche Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten

Anhang III Vorlage - Vorvertragliche Informationen zu den in Artikel 9 Absätze 1 bis 4a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten

Anhang IV Vorlage - Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten

Anhang V