Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2022, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2022/1275 des Rates vom 21. Juli 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien

(ABl. L 194 vom 21.07.2022 S. 8)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates vom 18. Januar 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 442/2011 1, insbesondere auf Artikel 32,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 18. Januar 2012 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 angenommen.

(2) Der Rat ist nach wie vor äußerst besorgt über die Lage in Syrien. Nach mehr als einem Jahrzehnt ist der Konflikt in Syrien noch lange nicht beendet, und das syrische Regime setzt seine Repressionspolitik fort. Ferner leistet das syrische Regime Unterstützung - auch militärische Unterstützung - für die grundlose und ungerechtfertigte militärische Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine.

(3) Angesichts des Ernstes der Lage ist der Rat der Ansicht, dass vier Personen und eine Organisation in die in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden sollten.

(4) Die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 21. Juli 2022.

1) ABl. L 16 vom 19.01.2012 S. 1.

.

Anhang

Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 wird wie folgt geändert:

1. Die folgenden Einträge werden in die Liste in Abschnitt A ("Personen") aufgenommen:

2. Der folgende Eintrag wird in die Liste in Abschnitt B ("Organisationen") aufgenommen:


ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 22.07.2022)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion