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Durchführungsverordnung (EU) 2022/1009 des Rates vom 27. Juni 2022 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo
(ABl. L 170 vom 28.06.2022 S. 15)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 des Rates vom 18. Juli 2005 betreffend restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo 1, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 18. Juli 2005 hat der Rat die Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 angenommen.
(2) Nach der Bewertung des Gerichts in der Rechtssache T-108/21 2 sollte ein Eintrag aus der Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang Ia der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 gestrichen werden.
(3) Anhang Ia der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Anhang Ia der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 wird nach Maßgabe des Anhangs der vorliegenden Verordnung geändert.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Luxemburg am 27. Juni 2022.
2) Urteil des Gerichts vom 27. April 2022, Ferdinand Ilunga Luyoyo v. Rat der Europäischen Union, T-108/21, ECLI:EU:T:2022:253.
Anhang |
Der nachstehende Eintrag wird aus der Liste in Abschnitt A ("Personen") des Anhangs Ia der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 gestrichen:
"3. Ferdinand Ilunga LUYOYO"
ENDE |
(Stand: 13.12.2022)
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