Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2022, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2022/994 des Rates vom 24. Juni 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/879 des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

(ABl. LI 167 vom 24.06.2022 S. 1)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2022/879 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren 1, insbesondere auf Artikel 1 Nummer 21,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 3. Juni 2022 hat der Rat die Verordnung (EU) 2022/879 angenommen, mit der die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates 2 geändert und weitere restriktive Maßnahmen eingeführt wurden, um die Sendetätigkeiten bestimmter in Anhang VI der Verordnung (EU) 2022/879 genannter Medien in der Union oder an die Union gerichtete Sendetätigkeiten solcher Medien auszusetzen. Gemäß Artikel 1 Nummer 21 der Verordnung (EU) 2022/879 hängt die Anwendbarkeit solcher Maßnahmen in Bezug auf eines oder mehrere dieser Medien vom Erlass von Durchführungsrechtsakten durch den Rat ab.

(2) Nach Prüfung der jeweiligen Fälle ist der Rat zu dem Schluss gelangt, dass die Maßnahmen nach Artikel 2f der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ab dem 25. Juni 2022 auf alle in Anhang VI der Verordnung (EU) 2022/879 aufgeführten Organisationen Anwendung finden sollten

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die in Artikel 2f der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 genannten Maßnahmen finden ab dem 25. Juni 2022 auf alle in Anhang VI der Verordnung (EU) 2022/879 genannten Organisationen Anwendung.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 24. Juni 2022.

1) ABl. L 153 vom 03.06.2022 S. 53.

2) Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229 vom 31.07.2014 S. 1).


ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 27.06.2022)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion