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Regelwerk, EU 2022, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsbeschluss (GASP) 2022/881 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Durchführung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine

(ABl. L 153 vom 03.06.2022 S. 77)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss 2012/642/GASP des Rates vom 15. Oktober 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine 1, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 15. Oktober 2012 den Beschluss 2012/642/GASP angenommen.

(2) Angesichts der sehr ernsten Lage in Belarus und den anhaltenden Menschenrechtsverletzungen sowie der Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition sollten zwölf Personen und acht Organisationen in die im Anhang I des Beschlusses 2012/642/GASP enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.

(3) Der Beschluss 2012/642/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Anhang I des Beschlusses 2012/642/GASP wird gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 3. Juni 2022.

1) ABl. L 285 vom 17.10.2012 S. 1.

.

Anhang

Anhang I des Beschlusses 2012/642/GASP wird wie folgt geändert:

1. Folgende natürliche Personen werden unter " A. Natürliche Personen gemäß Artikel 3 Absatz 1 und Artikel 4 Absatz 1" hinzugefügt:

=> als PDF öffnen

2. Folgende juristische Personen werden unter " B. Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen gemäß Artikel 4 Absatz 1" hinzugefügt:

=> als PDF öffnen


ENDE

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