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Regelwerk, EU 2022, Betriebssicherheit - EU Bund

Beschluss (GASP) 2022/847 des Rates vom 30. Mai 2022 zur Unterstützung der Anstrengungen zur Verhütung und Bekämpfung der unerlaubten Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit und ihrer Auswirkungen auf dem amerikanischen Kontinent

(ABl. L 148 vom 31.05.2022 S. 40)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 19. November 2018 die EU-Strategie gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen sowie dazugehörige Munition mit dem Titel "Waffen sicherstellen, Menschen schützen" ("Securing Arms, Protecting Citizens", im Folgenden "EU-SALW-Strategie") angenommen, in der die Leitlinien für das Handeln der Union im Bereich Kleinwaffen und leichte Waffen (SALW) festgelegt sind.

(2) Auf regionaler Ebene verpflichtet die EU-SALW-Strategie die Union und ihre Mitgliedstaaten dazu, andere Länder bei der Verbesserung der Verwaltung und der Sicherung der staatlichen Lagerbestände zu unterstützen, indem sie die nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Einrichtungen stärken, die die rechtmäßige Lieferung und Verwaltung der Lagerbestände von SALW und zugehöriger Munition für die Verteidigungs- und Sicherheitskräfte regulieren.

(3) In der EU-SALW-Strategie wird festgehalten, dass die Union sich um Synergien mit den einschlägigen amerikanischen Staaten und Regionalorganisationen bemüht, um die unerlaubte Verbreitung von SALW und den unerlaubten Handel damit im Hinblick auf die Eindämmung von bewaffneter Gewalt und Kriminalität einzuschränken.

(4) Lateinamerika und die Karibik sind von der Verbreitung und übermäßigen Anhäufung von SALW stark betroffen. Der amerikanische Kontinent zählt nach wie vor zu den Regionen mit den höchsten Gewaltraten der Welt. Laut der jüngsten weltweiten Studie über Tötungsdelikte des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) wurden im Jahr 2017 in der Region 17,2 Tötungsdelikte pro 100.000 Einwohner verzeichnet, was fast dem Dreifachen des weltweiten Durchschnitts entspricht. Die überwiegende Mehrheit der Tötungsdelikte wird unter Verwendung von Schusswaffen begangen, was die Bekämpfung und Verhütung der Verbreitung von Waffen und Munition und des unerlaubten Handels zu einer der Prioritäten der interamerikanischen Agenda macht.

(5) Entsprechend der EU-SALW-Strategie wird die Union ihren Dialog und ihre Zusammenarbeit mit regionalen Organisationen, die sich mit der SALW-Kontrolle befassen, verbessern, indem sie ihre Tätigkeiten auf die regionalen Strategien und Aktionspläne abstimmt.

(6) Die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) ist das Sekretariat für das Interamerikanische Übereinkommen gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, Munition, Sprengstoffen und ähnlichem Material sowie den unerlaubten Handel damit (Convención Interamericana contra la Fabricación y el Tráfico Ilícito de Armas de Fuego, Municiones, Explosivos y Otros Materiales Relacionados - CIFTA) und ist verantwortlich für die Koordinierung und Umsetzung regionaler Initiativen zur Bekämpfung unerlaubter SALW auf dem amerikanischen Kontinent.

(7) Zuvor hat die Union Maßnahmen der OAS mit dem Beschluss (GASP) 2018/2010 des Rates 1 zur Bekämpfung der unerlaubten Verbreitung von SALW und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit und ihrer Auswirkungen in Lateinamerika und der Karibik unterstützt. In diesem Zusammenhang hat die Union beschlossen, gerade diese Initiative zur Eindämmung bewaffneter Gewalt und Kriminalität zu finanzieren.

(8) Am 30. Juni 2018 hat die dritte Konferenz der Vereinten Nationen zur Überprüfung der Fortschritte bei der Durchführung des VN-Aktionsprogramms gegen unerlaubte Kleinwaffen und leichte Waffen ein Abschlussdokument angenommen, in dem die Staaten ihre Zusage zur Verhütung und Bekämpfung der Umlenkung von Kleinwaffen und leichten Waffen erneuern. Die Staaten bekräftigten ihre Bereitschaft, die internationale Zusammenarbeit fortzusetzen und die regionale Zusammenarbeit durch die Verbesserung von Koordinierung, Konsultation, Informationsaustausch und operativer Zusammenarbeit unter Einbeziehung der einschlägigen regionalen und subregionalen Organisationen sowie der für die Strafverfolgung, Grenzkontrollen und Aus- und Einfuhrgenehmigungen zuständigen Behörden zu verstärken.

(9) In der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen wird bestätigt, dass die Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen zur Erreichung vieler Ziele nachhaltiger Entwicklung erforderlich ist, darunter jene in Bezug auf Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen, Armutsminderung, Wirtschaftswachstum, Gesundheit, Gleichstellung der Geschlechter und sichere Städte. Alle Staaten haben sich daher in Nachhaltigkeitsziel 16.4 dazu verpflichtet, illegale Finanz- und Waffenströme deutlich zu verringern.

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(Stand: 24.06.2022)

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