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Regelwerk, EU 2022, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2022/840 des Rates vom 30. Mai 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien

(ABl. L 148 vom 31.05.2022 S. 8)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates vom 18. Januar 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 442/2011 1, insbesondere auf Artikel 32,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 18. Januar 2012 die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien angenommen.

(2) Nach Überprüfung der Maßnahmen sollten die Einträge zu 18 natürlichen Personen und 13 Organisationen in der in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 enthaltenen Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen auf den neuesten Stand gebracht und geändert werden.

(3) Die Einträge zu zwei verstorbenen Personen sollten von der Liste in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 gestrichen werden.

(4) Der Eintrag zu einer Person sollte infolge eines Urteils des Gerichts vom 16. März 2022 von der Liste in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 gestrichen werden.

(5) Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 30. Mai 2022.

1) ABl. L 16 vom 19.01.2012 S. 1.

.

Anhang

Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 wird wie folgt geändert:

1. In Abschnitt A ("Personen") werden folgende Einträge gestrichen:

40. Muhammad Bukhaytan;

262. Salam Tohme;

293. Abdelkader Sabra;

2. Die folgenden Einträge ersetzen die entsprechenden Einträge in der Liste in Abschnitt A ("Personen"):

=> zurPDF

3. Die folgenden Einträge ersetzen die entsprechenden Einträge in der Liste in Abschnitt B ("Organisationen"):

=> zurPDF


ENDE

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