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Regelwerk, EU 2022, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2022/669 des Rates vom 21. April 2022 zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma

(ABl. L 121 vom 22.04.2022 S. 45)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 22. April 2013 hat der Rat den Beschluss 2013/184/GASP 1 erlassen.

(2) Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2013/184/GASP und angesichts der anhaltend ernsten Lage in Myanmar/Birma, einschließlich Handlungen, die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit untergraben, sowie schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen, sollten die geltenden restriktiven Maßnahmen bis zum 30. April 2023 verlängert werden.

(3) Auf der Grundlage der eingegangenen aktualisierten Informationen sollten die Einträge zu neun Personen in der Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, im Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP geändert werden.

(4) Der Beschluss 2013/184/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Beschluss 2013/184/GASP wird wie folgt geändert:

1. Artikel 12 erhält folgende Fassung:

" Artikel 12

Dieser Beschluss gilt bis zum 30. April 2023. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird verlängert oder gegebenenfalls geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden."

2.Der Anhang wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 21. April 2022.

1) Beschluss 2013/184/GASP des Rates vom 22. April 2013 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma (ABl. L 111 vom 23.04.2013 S. 75).

.

Anhang

In dem Beschluss 2013/184/GASP erhalten im Anhang Abschnitt " A. Natürliche Personen gemäß Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 6 Absatz 1" die Einträge 15, 16, 17, 20, 23, 35, 36, 37 und 38 folgende Fassung:

Name Angaben zur Identität Begründung Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste
"15. Min Aung Hlaing Geburtsdatum: 3. Juli 1956
Geburtsort: Tavoy, Myanmar/Birma
Staatsangehörigkeit: Myanmar
Nationale Kennziffer: 12/SAKHANA(N)020199
Geschlecht: männlich
Min Aung Hlaing ist seit 2011 Oberbefehlshaber der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). Er ist der Vorsitzende des Staatsverwaltungsrates und Mitglied des Nationalen Rates für Verteidigung und Sicherheit. Min Aung Hlaing hat sich selbst am 1. August 2021 zum 'Premierminister' erklärt. Am 1. Februar 2021 haben die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) unter ihrem Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing in Myanmar/Birma einen Putsch durchgeführt und damit unter Nichtanerkennung des Ergebnisses der Wahl vom 8. November 2020 die demokratisch gewählte Regierung gestürzt. Im Rahmen des Putsches hat Vizepräsident Myint Swe als kommissarischer Präsident am 1. Februar 2021 den Notstand ausgerufen und die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates dem Oberbefehlshaber der Nationalen Verteidigung General Min Aung Hlaing übertragen. Am 2. Februar 2021 wurde der Staatsverwaltungsrat eingesetzt, um diese drei Gewalten auszuüben und so die demokratisch gewählte Regierung an der Erfüllung ihres Mandats zu hindern. Am 31. Januar 2022 hat der Nationale Rat für Verteidigung und Sicherheit auf Ersuchen von Min Aung Hlaing den Notstand bis zum 31. Juli 2022 förmlich verlängert.

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(Stand: 28.04.2022)

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