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Durchführungsverordnung (EU) 2022/658 des Rates vom 21. April 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
(ABl. L 120 vom 21.04.2022 S. 1, ber. L 161 S. 122)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen 1, insbesondere auf Artikel 14 Absatz 1,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 17. März 2014 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 angenommen.
(2) Die Union verurteilt weiterhin Handlungen und politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit der Ukraine untergraben.
(3) Der Rat ist der Ansicht, dass zwei Personen aufgrund ihrer Rolle bei der Untergrabung oder Bedrohung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine und aufgrund dessen, dass sie von russischen Entscheidungsträgern profitieren, die für die Annexion der Krim oder die Destabilisierung der Ostukraine verantwortlich sind, in die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 enthaltene Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden sollten.
(4) Die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 21. April 2022.
Anhang |
Die folgenden Personen werden in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Einrichtungen und Organisationen in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgenommen:
Personen
Name | Angaben zur Identifizierung | Begründung | Datum der Aufnahme in die Liste | |
"211. | Serhiy Vitaliyovich KURCHENKO (Ukrainisch:) |
Geschlecht: männlich Geburtsdatum: 21.9.1985 Geburtsort: Kharkiv (Charkiw), Ukraine Staatsangehörigkeit: Ukrainisch |
Serhiy Kurchenko ist ein ukrainischer Geschäftsmann. Mit Unterstützung der prorussischen Separatisten übernahm er die Kontrolle über mehrere große Metallurgie-, Chemie- und Energieanlagen in den von den Separatisten kontrollierten Gebieten des Donezkbeckens. Sein Unternehmen 'Gaz-Alliance' monopolisierte den Kohlebergbau im Donezkbecken, nachdem dessen Wettbewerber - Berichten zufolge mit Hilfe Russlands - vom Markt verdrängt worden waren. Trotz der EU-Sanktionen organisierte er das illegale System zur Ausfuhr von Kohle aus dem Donezkbecken nach Russland und Europa und profitierte auch davon. Die in Kurchenkos Bergwerken abgebaute Kohle wurde neu registriert und illegal über russische Häfen exportiert. Kurchenko half großen russischen Unternehmen und staatseigenen Holdings, die restriktiven Maßnahmen der EU zu umgehen, indem er als deren Subunternehmer in den von Russland kontrollierten Gebieten fungierte. Er war Vermittler bei russischen Gas-, Brennstoff- und Stromausfuhren in die von den Separatisten kontrollierten Teile des Donezkbeckens, wodurch deren unabhängige Energieversorgung ausgebaut und deren wirtschaftliche Integration in die Ukraine untergraben wurde. Darüber hinaus lieferte er Brennstoff auf die rechtswidrig besetzte Halbinsel Krim. Dadurch stärkte er die unabhängige Stromversorgung dieses Gebiets. Er besitzt außerdem das größte Öllager auf der Halbinsel Krim. Dadurch profitierte er von russischen Entscheidungsträgern, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ostukraine verantwortlich sind, führte Transaktionen mit den Separatistengruppen im Donezkbecken der Ukraine durch und unterstützte aktiv Handlungen und politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. |
21.4.2022 |
234. | Yevgeniy Viktorovich PRIGOZHIN () |
Geburtsdatum: 1. Juni 1961 |
(Stand: 20.06.2022)
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