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Regelwerk, EU 2022, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2022/307 des Rates vom 24. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus

(ABl. L 46 vom 25.02.2022 S. 97)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 15. Oktober 2012 den Beschluss 2012/642/GASP 1 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus angenommen.

(2) Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2012/642/GASP und in Anbetracht der unverändert ernsten Lage in Belarus sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 28. Februar 2023 verlängert werden.

(3) Die Begründungen oder die Angaben für 27 natürliche Personen und sieben juristische Personen, die in der in Anhang I des Beschlusses 2012/642/GASP enthaltenen Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgeführt sind, sollten geändert werden.

(4) Der Beschluss 2012/642/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Beschluss 2012/642/GASP wird wie folgt geändert:

1. Artikel 8 erhält folgende Fassung:

" Artikel 8

(1) Dieser Beschluss gilt bis zum 28. Februar 2023.

(2) Dieser Beschluss wird fortlaufend überprüft und gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass die mit ihm verfolgten Ziele nicht erreicht wurden."

2. Anhang I wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 24. Februar 2022.

1) Beschluss 2012/642/GASP des Rates vom 15. Oktober 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus (ABl. L 285 vom 17.10.2012 S. 1).

.

Anhang

Anhang I des Beschlusses 2012/642/GASP wird wie folgt geändert:

1.In der Tabelle mit der Überschrift " A. Natürliche Personen gemäß Artikel 3 Absatz 1 und Artikel 4 Absatz 1" erhalten die Einträge 2, 3, 8, 16, 18, 19, 20, 21, 30, 31, 33, 46, 49, 50, 53, 70, 77, 87, 88, 112, 114, 121, 123, 124, 125, 127 und 144 folgende Fassung:

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2.Die Tabelle mit der Überschrift " B. Juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen gemäß Artikel 4 Absatz 1" wird durch die nachstehende Tabelle ersetzt:

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ENDE

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