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Durchführungsbeschluss (GASP) 2022/306 des Rates vom 24. Februar 2022 zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien
(ABl. L 46 vom 25.02.2022 S. 95)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,
gestützt auf den Beschluss 2013/255/GASP des Rates vom 31. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen gegen Syrien 1, insbesondere auf Artikel 30 Absatz 1,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 31. Mai 2013 den Beschluss 2013/255/GASP angenommen.
(2) Der Eintrag zu einer verstorbenen Person sollte gestrichen werden.
(3) Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 24. Februar 2022.
Anhang |
Der nachstehende Eintrag wird von der Liste in Abschnitt A (Personen) des Anhangs I des Beschlusses 2013/255/GASP gestrichen:
32. Mohammed Makhlouf.
ENDE |
(Stand: 05.04.2022)
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