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Regelwerk, EU 2022, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2022/300 des Rates vom 24. Februar 2022 zur Durchführung des Artikels 8a der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus

(ABl. L 46 vom 25.02.2022 S. 3)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates vom 18. Mai 2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus 1, insbesondere auf Artikel 8a Absätze 1 und 3,

gestützt auf den Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 18. Mai 2006 hat der Rat die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 angenommen.

(2) Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2012/642/GASP des Rates 2 hat der Rat beschlossen, dass die darin enthaltenen restriktiven Maßnahmen bis zum 28. Februar 2023 verlängert werden sollten.

(3) Die Begründungen oder die Angaben für 27 natürliche Personen und sieben juristische Personen, die in der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 enthaltenen Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgeführt sind, sollten geändert werden.

(4) Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 24. Februar 2022.

1) ABl. L 134 vom 20.05.2006 S. 1.

2) Beschluss 2012/642/GASP des Rates vom 15. Oktober 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus (ABl. L 285 vom 17.10.2012 S. 1).

.

Anhang

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 wird wie folgt geändert:

1.In der Tabelle mit der Überschrift " A. Natürliche Personen gemäß Artikel 2 Absatz 1" erhalten die Einträge 2, 3, 8, 16, 18, 19, 20, 21, 30, 31, 33, 46, 49, 50, 53, 70, 77, 87, 88, 112, 114, 121, 123, 124, 125, 127 und 144 folgende Fassung:

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2.Die Tabelle mit der Überschrift " B. Juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen gemäß Artikel 2 Absatz 1" wird durch die nachstehende Tabelle ersetzt:

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ENDE

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