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Regelwerk, EU 2022, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsbeschluss (GASP) 2022/242 des Rates vom 21. Februar 2022 zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien

(ABl. L 40 vom 21.02.2022 S. 26)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss 2013/255/GASP des Rates vom 31. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen gegen Syrien 1, insbesondere auf Artikel 30 Absatz Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 1. August 2011 wurde Herr Mohammed Makhlouf in die Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen nach dem Durchführungsbeschluss 2011/488/GASP des Rates 2 unterliegen, aufgenommen.

(2) Gemäß dem Beschluss 2013/255/GASP verblieb Herr Mohammed Makhlouf auf der Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen.

(3) Am 12. September 2020 verstarb Herr Mohammed Makhlouf. Da seine Erben alle Mitglieder der Familie Makhlouf sind, besteht ein inhärentes Risiko, dass die ererbten Vermögenswerte genutzt werden, um die Aktivitäten des syrischen Regimes zu unterstützen, und direkt in den Besitz des Regimes gelangen, dadurch möglicherweise zur gewaltsamen Unterdrückung der Zivilbevölkerung durch das Regime beitragen.

(4) Angesichts der sehr ernsten Lage in Syrien und in Anbetracht der vorstehenden Gründe sollten fünf weitere Mitglieder der Familie Makhlouf in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP aufgenommen werden.

(5) Der Beschluss 2013/255/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 21. Februar 2022.

1) ABl. L 147 vom 01.06.2013 S. 14.

2) Durchführungsbeschluss 2011/488/GASP des Rates vom 1. August 2011 zur Durchführung des Beschlusses 2011/273/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien (ABl. L 199 vom 02.08.2011 S. 74).

.

Anhang

Die nachstehenden Einträge werden der Liste in Abschnitt A (Personen) des Anhangs I des Beschlusses 2013/255/GASP hinzugefügt:


ENDE

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