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Regelwerk, EU 2022, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2022/239 des Rates vom 21. Februar 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma

(ABl. L 40 vom 21.02.2022 S. 10)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 des Rates vom 2. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 194/2008 1, insbesondere auf Artikel 4i,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 2. Mai 2013 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 angenommen.

(2) Am 1. Februar 2022, ein Jahr nach dem Militärputsch in Myanmar/Birma, hat der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik am 1. Februar 2022 im Namen der Union eine Erklärung abgegeben, in der der Putsch und die von den Streitkräften Myanmars (Tatmadaw) begangenen schweren Menschenrechtsverletzungen verurteilt werden und die uneingeschränkte Rechenschaftspflicht der für den Putsch verantwortlichen führenden Persönlichkeiten und derjenigen, die Gewalttaten und Menschenrechtsverletzungen verüben, gefordert wird. Die Union erklärte zudem, dass sie, sollte sich die Lage in Myanmar/Birma nicht rasch verbessern, bereit sei, weitere restriktive Maßnahmen gegen diejenigen zu ergreifen, die für die Untergrabung der Demokratie und die schweren Menschenrechtsverletzungen in Myanmar/Birma verantwortlich sind.

(3) In Anbetracht der anhaltend ernsten Lage in Myanmar/Birma sollten 22 Personen und vier Organisationen in die in Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahme unterliegen, aufgenommen werden.

(4) Die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 21. Februar 2022

1) ABl. L 121 vom 03.05.2013 S. 1.

.

Anhang

Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 wird wie folgt geändert:

1. In der Liste mit dem Titel " A. Liste der in Artikel 4a genannten natürlichen Personen" werden folgende Einträge angefügt:

Name Angaben zur Identität Begründung Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste
"44. Aung Naing Oo Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma;
Geburtsdatum: 13. Oktober 1962;
Geburtsort: Kyaukse, Mandalay, Myanmar/Birma;
Geschlecht: männlich;
Anschrift: L 103, Kenyeikthar Lane 6, FMI city, Yangon;
Reisepassnummer: DM002656
Nationale Kennziffer: 7/PaKhaNa (Naing) 13345
Aung Naing Oo ist seit dem 2. Februar 2021 Minister für Investitionen und Außenwirtschaftsbeziehungen. Er wurde vom Staatsverwaltungsrat (State Administrative Council, SAC), der unter der Leitung von Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing steht und der am 2. Februar 2021 die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates übernommen hat, ernannt.
Als Minister der Regierung ist er Teil des Militärregimes, das durch einen Militärputsch die Macht ergriffen und die rechtmäßig gewählte Führung Myanmars/Birmas gestürzt hat. Als Minister für Investitionen und Außenwirtschaftsbeziehungen ist er dafür zuständig, das Wirtschaftsleben und Investitionen in Myanmar/Birma zu erleichtern und trägt daher zur Deckung des Finanzbedarfs des Militärregimes bei. In seinen Erklärungen und durch seine Handlungen hat er den Putsch und das Militärregime öffentlich befürwortet, unter anderem durch die Behauptung, dass die internationalen Medien die Krise hochspielten, und indem er nachdrücklich erklärte, dass die Bewegung des zivilen Ungehorsams beendet sei. Darüber hinaus hat er Führungskräfte ausländischer Telekommunikationsunternehmen daran gehindert, das Land ohne Genehmigung zu verlassen, und im Februar 2021 demonstrierende Beamte aus dem Ministerium entlassen. Daher werden durch seine Handlungen, politischen Maßnahmen und Tätigkeiten die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben, und er wirkt bei Handlungen mit, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Myanmars/Birmas bedrohen.
21.2.2022
45. Charlie Than Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma;
Geburtsdatum: 1950;
Geschlecht: männlich;

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(Stand: 22.02.2022)

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