Beschl. (EU) 2022/102
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Artikel 1 Erstellung von Formularen nach einer Entscheidung über die Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung einer Reisegenehmigung
Artikel 2 Zugang und Authentifizierung zum Zwecke der Aufhebung durch den Antragsteller
Artikel 3 Bestätigung der Aufhebung durch den Antragsteller durch eine nationale ETIAS-Stelle
Artikel 4 Erstellung eines Formulars für die Aufhebung durch den Antragsteller
Artikel 5 Kommunikation der öffentlichen Website und der Anwendung für Mobilgeräte mit dem ETIAS-Zentralsystem
Artikel 6 Nachrichtenformat, Standards und Protokolle
Artikel 7 Besondere Sicherheitserwägungen
Artikel 8 Aktivitätsprotokolle
Artikel 9 Inkrafttreten