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Regelwerk, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2022/21 des Rates vom 10. Januar 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 224/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Zentralafrikanischen Republik

(ABl. LI 5 vom 10.01.2022 S. 1)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 224/2014 des Rates vom 10. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Zentralafrikanischen Republik 1, insbesondere auf Artikel 17 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 10. März 2014 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 224/2014 angenommen.

(2) Am 21. Dezember 2021 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der gemäß der Resolution 2127 (2013) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, die Aufnahme einer Person in die Liste der Personen, und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, genehmigt.

(3) Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 224/2014 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 224/2014 wird gemäß dem Anhang dieser Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 10. Januar 2022.

1) ABl. L 70 vom 11.03.2014 S. 1.

.

Anhang

In der Liste in Teil A (Personen) des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 224/2014 wird folgender Eintrag hinzugefügt:

"15. Ali DARASSa (Aliasnamen: a) Ali Darassa Mahamat b) Ali Mahamat Darassa c) Ali Daras d) Ali Darrassa e) Général Ali Darassa)

Funktion: Gründer und Leiter der Milizgruppe Unité pour la Paix en Centrafrique (UPC)

Geburtsdatum: 22. September 1978

Geburtsort: Kabo, Präfektur Ouham, Zentralafrikanische Republik

Staatsangehörigkeit: Zentralafrikanische Republik

Nationale Kennziffer: 10978000004482

Tag der Benennung durch die VN: 21. Dezember 2021

Weitere Angaben: Ali Darassa leitet weiterhin die von ihm in der Zentralafrikanischen Republik (CAR) gegründete Milizgruppe Unité pour la Paix en Centrafrique (UPC), die seit ihrer Gründung im Jahr 2014 Zivilpersonen getötet, gefoltert, vergewaltigt und vertrieben hat, zahlreiche Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht begangen und sich am illegalen Waffenhandel, illegalen Steueraktivitäten und der Kriegsführung gegen die Verteidigungs- und Sicherheitskräfte der Zentralafrikanischen Republik sowie gegen andere Milizen beteiligt hat. Im Dezember 2020 spielte er eine führende Rolle bei der Bildung der Coalition des patriotes pour le changement (CPC), die zu den Waffen griff, um sich den Wahlen zu widersetzen, und die versuchte, in die Hauptstadt Bangui vorzurücken, was einen Verstoß gegen die Verpflichtungen darstellte, die die UPC im Rahmen des am 6. Februar 2019 unterzeichneten Accord politique pour la paix et la reconciliation (APPR) eingegangen ist. Weblink zur Besonderen Ausschreibung ("Special Notice") der INTERPOL und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/How-we-work/Notices/View-UN-Notices-Individuals

Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

Ali Darassa wurde am 21. Dezember 2021 gemäß Ziffer 20 und Ziffer 21 Buchstabe b der Resolution 2399 (2018), verlängert durch die Resolution 2588 (2021), in die Liste aufgenommen wegen Vornahme oder Unterstützung von Handlungen, die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit der Zentralafrikanischen Republik untergraben, einschließlich Handlungen, die den Prozess der Stabilisierung und Aussöhnung gefährden oder behindern oder die Gewalt schüren; sowie wegen Beteiligung an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Zentralafrikanischen Republik, die gegen die geltenden internationalen Menschenrechtsnormen oder das geltende humanitäre Völkerrecht verstoßen oder die Menschenrechtsübergriffe oder -verletzungen darstellen, namentlich gezielte Angriffe auf Zivilpersonen, ethnisch oder religiös motivierte Angriffe, Angriffe auf zivile Objekte, einschließlich Verwaltungszentren, Gerichtsgebäuden, Schulen und Krankenhäusern, sowie Entführungen und Vertreibungen.

Weitere Angaben:

Ali Darassa leitet weiterhin die von ihm in der Zentralafrikanischen Republik (CAR) gegründete Milizgruppe Unité pour la Paix en Centrafrique

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(Stand: 21.01.2022)

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