VO (EU) 2021/2306
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Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Überprüfung im Drittland
Artikel 4 Ausstellung der Kontrollbescheinigung
Artikel 5 Format der Kontrollbescheinigung und Verwendung von TRACES
Artikel 6 Amtliche Kontrollen von Sendungen
Artikel 7 Besondere Zollverfahren
Artikel 8 Notfallregelungen für TRACES bei Nichtverfügbarkeit und im Falle höherer Gewalt
Artikel 9 Verwendung der Kontrollbescheinigung und der Teilkontrollbescheinigung durch die Zollbehörden
Artikel 10 Von einer zuständigen Behörde, einer Kontrollbehörde oder einer Kontrollstelle in einem Drittland bereitzustellende Informationen über den Verdacht eines Verstoßes oder einen festgestellten Verstoß bei Sendungen
Artikel 11 Übergangsbestimmungen für Kontrollbescheinigungen und Teilkontrollbescheinigungen in Papierform
Artikel 12 Aufhebung
Artikel 13 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Teil I
Kontrollbescheinigung für die Einfuhr von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und Umstellungserzeugnissen in die Europäische Union