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Regelwerk, EU 2021, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2021/2152 des Rates vom 6. Dezember 2021 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine

(ABl. L 436 vom 07.12.2021 S. 7)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 208/2014 des Rates vom 5. März 2014 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine 1, insbesondere auf Artikel 14 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 5. März 2014 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 208/2014 angenommen.

(2) Auf der Grundlage einer Überprüfung durch den Rat sollte der Eintrag zu einer Person und die Informationen über ihre Verteidigungsrechte und ihr Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz gestrichen werden.

(3) Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 6. Dezember 2021.

1) ABl. L 66 vom 06.03.2014 S. 1.

.

Anhang

Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 wird wie folgt geändert:

1. In Abschnitt A. ("Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen gemäß Artikel 2") wird der Eintrag zu folgender Person gestrichen:

"17. Oleksandr Viktorovych Klymenko";

2. In Abschnitt B. ("Verteidigungsrechte und Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz") wird Eintrag 17, auch zu Oleksandr Viktorovych Klymenko, gestrichen.

ENDE

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(Stand: 07.03.2022)

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