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Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013
(ABl. L 435 vom 06.12.2021 S. 187, ber. 2022 L 29 S. 45 A;
VO (EU) 2022/1408 - ABl. L 216 vom 19.08.2022 S. 1 Inkrafttreten A;
VO (EU) 2024/1468 - ABl. L 2024/1468 vom 24.05.2024 Inkrafttreten und Geltung Übergangsbestimmungen A;
VO (EU) 2025/2649 - ABl. L 2025/2649 vom 31.12.2025 Inkrafttreten Anwendung Übergangsbestimmungen)
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115 hinsichtlich einer besonderen Interventionskategorie zur Gewährung einer befristeten Sonderunterstützung im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und der Möglichkeit, die Zuweisungen für Direktzahlungen im Kalenderjahr 2027 anzupassen, sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2116 hinsichtlich flexiblerer Vorschriften für Vorschusszahlungen als Reaktion auf die infolge der Krise im Nahen Osten gestiegenen Düngemittelpreise ID 261649
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) 2021/2115 und (EU) 2021/2116 hinsichtlich der Stärkung der Position der Landwirtinnen und Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette ID 250147
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Neufassung - Ersetzt VO (EU) 1306/2013 -s. Ausnahme - Inkrafttreten Gültig/Anwenden - Entsprechungstabelle
| Ergänzende Informationen |
| Ergänzende Dateien zur VO (EU) 2021/2116 |
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 43 Absatz 2 und Artikel 322 Absatz 1 Buchstabe a,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,
nach Stellungnahme des Rechnungshofs 1,
nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 2,
nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen 3,
gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 4,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) In ihrer Mitteilung vom 29. November 2017 mit dem Titel "Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft" kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass die Gemeinsame Agrarpolitik (im Folgenden "GAP") auch weiterhin verstärkt auf künftige Herausforderungen und Chancen reagieren und hierzu Beschäftigung, Wachstum und Investitionen fördern, den Klimawandel bekämpfen und die Anpassung an den Klimawandel stärken sowie Forschung und Innovation aus den Labors auf die Felder und Märkte bringen sollte. Darüber hinaus sollte die GAP den Anliegen der Bürger im Hinblick auf eine nachhaltige landwirtschaftliche Erzeugung Rechnung tragen.
(2) Gemäß Artikel 208 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sollte bei der Umsetzung der GAP den Zielen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, einschließlich der Verpflichtungen der Union im Hinblick auf Klimaschutz und Entwicklungszusammenarbeit, Rechnung getragen werden.
(Stand: 24.06.2026)
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