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Regelwerk, EU 2021, Betriebssicherheit - EU Bund

Beschluss (GASP) 2021/2075 des Rates vom 25. November 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/979 zur Unterstützung der Entwicklung eines international anerkannten Systems für die Validierung der Waffen- und Munitionsverwaltung nach offenen internationalen Standards

(ABl. L 421 vom 26.11.2021 S. 72)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 7. Juli 2020 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2020/979 1 angenommen, der ein Projekt aus zwei Phasen vorsieht. Phase I ist eine Durchführbarkeitsstudie zur Entwicklung eines international anerkannten Systems für die Validierung der Waffen und Munitionsverwaltung (Arms and Ammunition Management Validation System, im Folgenden "AAMVS").

(2) Der Beschluss (GASP) 2020/979 sieht vor, dass die Durchführung der Phase II des Projekts zur Entwicklung eines Konzepts für die Einrichtung eines AAMVS auf der Grundlage des Ergebnisses der Durchführbarkeitsstudie genehmigt werden kann, wenn der Rat es beschließt.

(3) Mit der durch den Beschluss (GASP) 2020/979 genehmigten Studie wurden der Nachweis für die Durchführbarkeit der Entwicklung eines AAMVS erbracht und mehrere Elemente herausgestellt, die es zur Verwirklichung des Konzepts zu berücksichtigen gilt. Im Zuge der Phase II werden ein vorgeschlagener Rahmen für das AAMVS geschaffen und ein Plan für die Entwicklung des Systems aufgestellt. Diese Ergebnisse zielen darauf ab, als Grundlage und Orientierungshilfe für künftige Anstrengungen zum Aufbau des AAMVS zu dienen.

(4) Auf der Grundlage der Ergebnisse der Durchführbarkeitsstudie sollte der Rat entscheiden, dass Phase II des Projekts durchgeführt wird.

(5) Die Geltungsdauer des Beschlusses (GASP) 2020/979 endet 14 Monate nach dem Tag des Abschlusses des in seinem Artikel 3 Absatz 4 genannten Finanzierungsabkommens, es sei denn, der Rat beschließt eine Verlängerung des genannten Beschlusses, um die Durchführung von Phase II des Projekts zu ermöglichen.

(6) Die Fortführung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2020/979 genannten Tätigkeiten bis zum 30. November 2022 hat keine Auswirkungen auf die Finanzmittel.

(7) Der Beschluss (GASP) 2020/979 sollte entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Beschluss (GASP) 2020/979 wird wie folgt geändert:

1. Artikel 1 Absatz 1 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:

"Das Projekt besteht aus zwei Phasen, 'Phase I' und 'Phase II'.

2. Artikel 3 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

"(2) Der Betrag zur Deckung von Phase I des Projekts beläuft sich auf 821.872 EUR. Der Betrag zur Deckung von Phase II des Projekts beläuft sich auf 820.237 EUR."

3. Artikel 5 erhält folgende Fassung:

" Artikel 5

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet am 30. November 2022."

Artikel 2

Der vorliegende Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 25. November 2021.

1) Beschluss (GASP) 2020/979 des Rates vom 7. Juli 2020 zur Unterstützung der Entwicklung eines international anerkannten Systems für die Validierung der Waffen- und Munitionsverwaltung nach offenen internationalen Standards (ABl. L 218 vom 08.07.2020 S. 1).

ENDE

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(Stand: 26.11.2021)

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