VO (EU) 2021/1933
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Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Höchstzahl der Heimvögel bei einer Verbringung zu anderen als Handelszwecken
Artikel 3 Kennzeichnung von Heimvögeln
Artikel 4 Vorbeugende Gesundheitsmaßnahmen für die Verbringung von Heimvögeln zu anderen als Handelszwecken aus einem Gebiet oder Drittland in einen Mitgliedstaat
Artikel 5 Verbringung von Heimvögeln nach Ankunft in der Union
Artikel 6 Ausnahme von den Anforderungen des Artikels 4 Absatz 1 Buchstabe b und des Artikels 5
Artikel 7 Gesundheitsbescheinigung