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Beschluss (GASP) 2021/1893 des Rates vom 28. Oktober 2021 zur Änderung des Beschlusses 2010/573/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau
(ABl. L 384 vom 29.10.2021 S. 108)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 27. September 2010 den Beschluss 2010/573/GASP 1 über restriktive Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau angenommen.
(2) Die restriktiven Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau sollten auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2010/573/GASP bis zum 31. Oktober 2022 verlängert werden. Nach sechs Monaten wird der Rat eine Überprüfung der Lage in Bezug auf die restriktiven Maßnahmen durchführen.
(3) Der Beschluss 2010/573/GASP sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Artikel 4 Absatz 2 des Beschlusses 2010/573/GASP erhält folgende Fassung:
"(2) Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Oktober 2022. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden."
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 28. Oktober 2021.
ENDE |
(Stand: 29.10.2021)
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