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Regelwerk, EU 2021, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2021/1867 des Rates vom 22. Oktober 2021 zur Änderung des Beschlusses 2010/638/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Republik Guinea

(ABl. L 377 vom 25.10.2021 S. 34)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 25. Oktober 2010 hat der Rat den Beschluss 2010/638/GASP 1 über restriktive Maßnahmen gegen die Republik Guinea angenommen.

(2) Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2010/638/GASP sollten diese restriktiven Maßnahmen bis zum 27. Oktober 2022 verlängert werden.

(3) Der Beschluss 2010/638/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Artikel 8 Absatz 2 des Beschlusses 2010/638/GASP erhält folgende Fassung:

"(2) Dieser Beschluss gilt bis zum 27. Oktober 2022. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden."

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 22. Oktober 2021.

1) Beschluss 2010/638/GASP des Rates vom 25. Oktober 2010 über restriktive Maßnahmen gegen die Republik Guinea (ABl. L 280 vom 26.10.2010 S. 10).

ENDE

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(Stand: 27.10.2021)

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