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Beschluss (GASP) 2021/1826 des Rates vom 18. Oktober 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/1763 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi
(ABl. L 369 vom 19.10.2021 S. 15)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 1. Oktober 2015 den Beschluss (GASP) 2015/1763 1 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi angenommen.
(2) Aufgrund einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2015/1763 sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Oktober 2022 verlängert werden.
(3) Der Beschluss (GASP) 2015/1763 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Artikel 6 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2015/1763 erhält folgende Fassung:
"Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Oktober 2022."
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 18. Oktober 20
ENDE |
(Stand: 19.10.2021)
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