Regelwerk, EU 2021

Beschl. (EU) 2021/1773
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Erwägungsgründe

1. Einführung

2. Vorschriften für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch zuständige Behörden für Zwecke der Strafverfolgung

2.1. Der konstitutionelle Rahmen

2.2. Der Rechtsrahmen des Vereinigten Königreichs für Datenschutz

2.3. Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich

2.3.1. Bestimmung der Begriffe "personenbezogene Daten" und "Verarbeitung"

2.4. Garantien, Rechte und Pflichten

2.4.1. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und Verarbeitung nach Treu und Glauben
2.4.1.1. Verarbeitung auf Grundlage des Rechts

2.4.1.2. Verarbeitung auf der Grundlage der Einwilligung der betroffenen Person

2.4.1.3. Verarbeitung sensibler Daten

2.4.2. Zweckbindung

2.4.3. Richtigkeit und Datenminimierung

2.4.4. Speicherbegrenzung

2.4.5. Datensicherheit

2.4.6. Transparenz

2.4.7. Rechte des Einzelnen

2.4.7.1. Einschränkung der Rechte der betroffenen Person und Transparenzpflichten

2.4.7.2. Automatisierte Entscheidungsfindung

2.4.8. Weiterübermittlungen

2.4.9. Rechenschaftspflicht

2.5. Aufsicht und Durchsetzung

2.5.1. Unabhängige Aufsicht
2.5.1.1 Durchsetzung, einschließlich Sanktionen

2.5.2. Aufsicht über die Justiz

2.5.3. Rechtsbehelfe

2.6. Weitergabe

3. Schlussfolgerung

4. Auswirkungen dieses Beschlusses und Maßnahmen der Datenschutzbehörden

5. Überwachung, Aussetzung, Aufhebung oder Änderung dieses Beschlusses

6. Geltungsdauer und Verlängerung dieses Beschlusses

7. Schlussbemerkungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5