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Durchführungsverordnung (EU) 2021/1460 der Kommission vom 9. September 2021 zur 322. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da'esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen
(ABl. L 319 vom 10.09.2021 S. 1)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates vom 27. Mai 2002 über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da'esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen 1, insbesondere auf Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 7a Absatz 5,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 enthält die Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen mit der Verordnung eingefroren werden.
(2) Der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen beschloss am 6. September 2021, einen Eintrag aus der Liste der Personen, Gruppen und Organisationen zu streichen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren werden sollen.
(3) Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 wird gemäß dem Anhang dieser Verordnung geändert.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 9. September 2021
Anhang |
In Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 wird der folgende Eintrag unter " Natürliche Personen" gelöscht:
"Khalifa Muhammad Turki Al-Subaiy (Originalschrift:) (gesicherte Aliasnamen: a) Khalifa Mohd Turki Alsubaie, b) Khalifa Mohd Turki al-Subaie, c) Khalifa Al-Subayi, d) Khalifa Turki bin Muhammad bin al-Suaiy; ungesicherte Aliasnamen: a) Abu Mohammed al-Qatari, b) Katrina). Geburtsdatum: 1.1.1965. Geburtsort: Doha, Katar. Staatsangehörigkeit: katarisch. Reisepassnummer: a) 1353275 (katarischer Reisepass, läuft am 12.6.2022 ab), b) 00685868 (katarischer Reisepass, ausgestellt am 5.2.2006 in Doha und abgelaufen am 4.2.2011). Nationale Kennziffer: 26563400140 (Katar). Anschrift: Al-Waab, Katar. Weitere Angaben: Name der Mutter: Hamdah Ahmad Haidoos. Tag der Benennung nach Artikel 7d Absatz 2 Buchstabe i: 10.10.2008."
ENDE |
(Stand: 24.09.2021)
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