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Verordnung (EU) 2021/1399 der Kommission vom 24. August 2021 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 hinsichtlich der Höchstgehalte an Mutterkorn-Sklerotien und Ergotalkaloiden in bestimmten Lebensmitteln
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 301 vom 25.08.2021 S. 1)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 315/93 des Rates vom 8. Februar 1993 zur Festlegung von gemeinschaftlichen Verfahren zur Kontrolle von Kontaminanten in Lebensmitteln 1, insbesondere auf Artikel 2 Absatz 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) In der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 der Kommission 2 sind Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten, einschließlich Mutterkorn-Sklerotien und Ergotalkaloiden, in Lebensmitteln festgelegt.
(2) Der Begriff "Mutterkorn" bzw. Mutterkorn-Sklerotien bezeichnet Pilzstrukturen von Claviceps-Arten, die auf Getreide- oder Grasähren an die Stelle von Körnern bzw. Samen treten und als große verfärbte Sklerotien sichtbar werden. Diese Sklerotien enthalten verschiedene Klassen von Alkaloiden.
(3) Am 28. Juni 2012 nahm die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die "Behörde") ein Gutachten zu Ergotalkaloiden in Lebens- und Futtermitteln an 3 . Die Behörde stützte ihre Risikobewertung auf die wichtigsten Ergotalkaloide der Art Claviceps purpurea, nämlich Ergometrin, Ergotamin, Ergosin, Ergocristin, Ergocryptin und Ergocornin sowie deren Epimere. Sie legte einen Gruppenwert für die akute Referenzdosis in Höhe von 1μg/kg Körpergewicht und einen Gruppenwert für die duldbare tägliche Aufnahmemenge in Höhe von 0,6 μg/kg Körpergewicht fest. Sie kam zu dem Schluss, dass die verfügbaren Daten zwar nicht darauf hindeuteten, dass es für irgendeine Populationsuntergruppe Anlass zur Besorgnis gebe, die Schätzungen der ernährungsbedingten Exposition bezögen sich jedoch nur auf eine begrenzte Anzahl von Lebensmittelgruppen und mit einem möglichen unbekannten Beitrag durch andere Lebensmittel sei zu rechnen.
(4) Am 6. Juli 2017 veröffentlichte die Behörde einen wissenschaftlichen Bericht über die ernährungsbedingte Exposition von Mensch und Tier gegenüber Ergotalkaloiden 4. Für bestimmte Bevölkerungsgruppen deuten die Expositionsschätzungen für Ergotalkaloide auf eine Exposition nahe an der duldbaren täglichen Aufnahmemenge hin. Bei den höchsten Expositionsschätzungen trugen vor allem verschiedene Arten von Brot und Brötchen zur chronischen lebensmittelbedingten Exposition bei, insbesondere solche, die Roggen enthalten oder ausschließlich aus Roggen hergestellt sind. Die höchsten Schätzungen der akuten Exposition deuten auf eine akute Exposition nahe an der akuten Referenzdosis hin.
(5) Die Behörde untersuchte auch den Zusammenhang zwischen dem Vorhandensein von Mutterkorn-Sklerotien und Ergotalkaloiden. Bei höheren Gehalten konnte ein statistisch signifikanter linearer Zusammenhang zwischen dem Gehalt an Sklerotien und dem Gehalt an Ergotalkaloiden beobachtet werden. Dieser Zusammenhang konnte jedoch nicht immer bei niedrigeren Gehalten nachgewiesen werden, was darauf hindeutet, dass das Nichtvorhandensein von Sklerotien das Vorhandensein von Ergotalkaloiden nicht ausschließt. Ein Grund dafür ist, dass bei der Handhabung des Getreides die Sklerotien zerbrechen und die Getreidekörner den dabei entstehenden Mutterkornstaub adsorbieren.
(6) Es ist daher angezeigt, den Höchstgehalt für Mutterkorn-Sklerotien zu senken und Höchstgehalte für Ergotalkaloide in denjenigen Lebensmitteln mit signifikantem Gehalt an solchen Alkaloiden festzulegen, welche erheblich zur Exposition des Menschen beitragen, sowie in Lebensmitteln, die für die Exposition gefährdeter Bevölkerungsgruppen relevant sind.
(7) Niedrigere Gehalte an Mutterkorn-Sklerotien können in den meisten Getreidearten bereits durch die Anwendung guter landwirtschaftlicher Verfahren und durch die Anwendung von Sortier- und Reinigungsverfahren erreicht werden. Der geltende Höchstgehalt für Getreide sollte daher entsprechend gesenkt werden. In diesem Zusammenhang sollte auch klargestellt werden, in welchem Schritt die Höchstgehalte für Mutterkorn-Sklerotien in unverarbeitetem Getreide gelten, um Probleme bei der Anwendung der Höchstgehalte zu beseitigen.
(8) Für Mahlerzeugnisse sollten je nach Getreideart unterschiedliche Höchstgehalte für Ergotalkaloide festgelegt werden. Da es sich bei Roggen um eine Getreideart mit höherem Risiko einer Kontamination durch Mutterkorn-Sklerotien handelt, lassen sich niedrigere Gehalte an Mutterkorn-Alkaloiden schwerer erreichen, weshalb für Roggenmahlerzeugnisse ein spezifischer Höchstgehalt und für Mahlerzeugnisse aus anderem Getreide ein niedrigerer Gehalt festgelegt werden sollte. Für Mahlerzeugnisse aus anderen Getreidearten sollten jedoch je nach Aschegehalt der Erzeugnisse unterschiedliche Höchstgehalte festgelegt werden, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass Erzeugnisse mit mehr Kleie (höherer Aschegehalt) natürlicherweise einen höheren Gehalt an Ergotalkaloiden aufweisen, da Kleie den Staub von Mutterkorn-Sklerotien adsorbiert.
(Stand: 30.08.2021)
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